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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

            INHALTSVERZEICHNIS

            1.  BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

            2.  PRÄAMBEL UND ANWENDUNGSBEREICH DER AGB

            3.  BEREITSTELLUNG DER PLATTFORM

            4.  INDIVIDUELLE PROGRAMMIERLEISTUNGEN

            5.  BERATUNGSLEISTUNGEN

            6.  GEISTIGES EIGENTUM

            7.  BEGINN, DAUER, KÜNDIGUNG

            8.  ENTGELT

            9.  VERHALTENSPFLICHTEN DES KUNDEN

            10. GEWÄHRLEISTUNG

            11. HAFTUNG

            12. DATENSCHUTZRECHTLICHE BESTIMMUNGEN

            13. ÄNDERUNGEN DER AGB SOWIE AVV SAMT ANLAGEN

            14. ERFÜLLUNGSORT, GEHILFEN, STREITBEILEGUNG, RECHTSNACHFOLGE

            15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

            1.  BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

            1.1.    AGB bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Schachinger Solutions.

            1.2.    Beratungsleistung hat die in Punkt 5.1 genannte Bedeutung.

            1.3.    Beta-Funktionen hat die in Punkt 3.1.5 genannte Bedeutung.

            1.4.    API (Application Programming Interface) bezeichnet eine Programmierschnittstelle von Schachinger Solutions, die als standardisiertes Regelwerk die Kommunikation zwischen einer Kundenapplikation und einer Plattform ermöglicht.

            1.5.    AVV bezeichnet den Auftragsverarbeitervertrag gemäß Art 28 DSGVO.

            1.6.    Drittinhalte bezeichnet alle Inhalte, die dem Kunden auf der Plattform von einem Drittanbieter zur Verfügung gestellt werden, wie beispielsweise Web-Snippets oder Registerauszüge.

            1.7.    DSGVO bezeichnet die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG, in der jeweils geltenden Fassung.

            1.8.    Fair Use hat die in Punkt 3.2.1 genannte Bedeutung.

            1.9.    Feedback bezeichnet Anregungen, Verbesserungsvorschläge, Fehlerbeschreibungen sowie Feature-Requests des Kunden.

            1.10.   Individuelle Programmierleistung hat die in Punkt 4.1 genannte Bedeutung.

            1.11.   KI-Funktion bezeichnet eine oder mehrere Funktion(en) der Plattform, die mittels (generativer) KI automatisiert Inhal-te erzeugen oder verarbeiten.

            1.12.   KI-VO bezeichnet die Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 in der jeweils gültigen Fassung.

            1.13.   Kunde bezeichnet eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die Unternehmer iSd §§ 1 ff UGB ist und den Vertrag im Rahmen ihres Unternehmens abschließt.

            1.14.   Kundenapplikation bezeichnet eine Softwareapplikation, die sich im Verantwortungsbereich des Kunden befindet.

            1.15.   Kundeninhalte bezeichnet sämtliche vom Kunden in die Plattform eingegebenen oder hochgeladenen Daten und Inhalte sowie die darauf basierenden, gegebenenfalls durch KI-Funktionen der Plattform erzeugten Ausgaben (zB Eingaben/Prompts und Ausgaben/Responses), unabhängig davon, ob personenbezogene Daten betroffen sind. Kei-ne Kundeninhalte sind Drittinhalte.

            1.16.   Kundenvorgabe hat die in Punkt 4.8 genannte Bedeutung.

            1.17.   Leistung bezeichnet jede Leistung der Schachinger Solutions, die gegenüber dem Kunden aufgrund des Vertrags erbracht wird, einschließlich individueller Programmierleistungen und Beratungsleistungen.

            1.18.   Leistungsbeschreibung bezeichnet die von Schachinger Solutions jeweils in letztgültiger Fassung auf der Plattform veröffentlichte oder sonst dem Kunden, insbesondere auch als Anlage zum Vertrag, übermittelte Beschreibung der Funktionen oder Funktionspakete der Plattform, insbesondere in technischer Hinsicht.

            1.19.   Login-Daten bezeichnet eine Kombination aus Benutzername und Passwort, gegebenenfalls unter Einbeziehung eines Authentifizierungstokens, das der Kunde verwenden kann, um sich bei der Plattform anzumelden.

            1.20.   Mitarbeiter bezeichnet eine natürliche Person, die in einem unselbständigen Arbeits- oder Dienstverhältnis oder einem arbeitsvertragsähnlichen Verhältnis zum Kunden steht.

            1.21.   Nutzungsrichtlinien bezeichnet allenfalls zu einer Plattform bestehende Richtlinien über die Nutzung der Plattform, in welchen zusätzliche Nutzungsvorgaben bzw. -einschränkungen enthalten sind.

            1.22.   Partei bzw. Parteien bezeichnet Schachinger Solutions oder den Kunden einzeln bzw. gemeinsam.

            1.23.   Plattform bzw. Plattformen bezeichnet, einzeln oder gemeinsam, die von Schachinger Solutions angebotenen Soft-ware-as-a-Service (SaaS)-Lösungen, die – je nach Plattform – über eine Web-Oberfläche, eine App für mobile End-geräte und/oder eine API zur Verfügung gestellt werden.

            1.24.   Schachinger Solutions bezeichnet die Schachinger Solutions GmbH, 575737y, Mühlbachstraße 2, 4063 Hörsching, Österreich.

            1.25.   Schachinger Solutions-Inhalt(e) bezeichnet die Plattform (einschließlich eines allfälligen bereitgestellten Quell-codes), APIs, samt den dort enthaltenen oder von Schachinger Solutions sonst im Zuge der Erbringung von Leistun-gen bereitgestellten Bildern, Texten, Tönen, Grafiken, Videomaterialien und sonstigen Informationen und Inhalte.

            1.26.   Subnutzer bezeichnet einen oder mehrere Mitarbeiter, der bzw. die vom Kunden zulässigerweise zur Nutzung der Plattform berechtigt wurde(n).

            1.27.   Vertrag bezeichnet den (jeweiligen) Vertrag (einschließlich Angebot/Bestellformular) zwischen Schachinger Soluti-ons und dem Kunden, dem diese AGB, sowie gegebenenfalls die Leistungsbeschreibung, der AVV, die Nutzungs-richtlinien sowie sonstige Dokumente als integrierende(r) Bestandteil(e) zugrunde gelegt werden.

            2.  PRÄAMBEL UND ANWENDUNGSBEREICH DER AGB

            2.1.    Diese AGB richten sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer iSd § 1 UGB sind. Schachinger Solutions schließt grundsätzlich keine Verträge, die diese AGB als Grundlage haben, mit Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG ab. Der Kunde erklärt, als Unternehmer zu handeln.

            2.2.    Das Rechtsverhältnis zwischen Schachinger Solutions und dem Kunden wird durch den Vertrag, die Leistungsbe-schreibung, diese AGB und gegebenenfalls den AVV sowie allenfalls vorhandene Nutzungsrichtlinien abschließend geregelt. Allfällig vorhandene AGB des Kunden kommen nicht zur Anwendung; Schachinger Solutions widerspricht der Anwendung solcher AGB des Kunden ausdrücklich.

            2.3.    Lediglich zur besseren Lesbarkeit werden personenbezogene Bezeichnungen, die sich zugleich auf Frauen und Männer beziehen, in diesen AGB nur in der im Deutschen üblichen männlichen Form angeführt (zum Beispiel „Kun-de“ statt „KundIn“). Damit soll keine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zum Ausdruck gebracht werden.

            2.4.    Bei Widersprüchen gelten folgende Dokumente in absteigender Rangfolge: (i) der Vertrag, (ii) die Leistungsbeschrei-bung, (iii) der AVV (soweit einschlägig), (iv) diese AGB, (v) die Nutzungsrichtlinien, (vi) sonstige darin referenzierte Dokumente.

            3.  BEREITSTELLUNG DER PLATTFORM

            3.1.    Umfang der Bereitstellung

            3.1.1.  Sofern die Leistung die Bereitstellung der Plattform beinhaltet, stellt Schachinger Solutions dem Kunden die Plattform nach Maßgabe des Vertrags und im Umfang der vom Kunden gewählten Leistungsbeschreibung zur bestimmungs-gemäßen, nicht-exklusiven und nicht übertragbaren Nutzung zur Verfügung.

            3.1.2.  Schachinger Solutions ist berechtigt, einzelne Leistungen zu verändern, anzupassen, zu aktualisieren, in ihrer Ver-fügbarkeit einzuschränken, durch andere Funktionalitäten zu ersetzen oder einzustellen, sofern hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht. Ein solcher sachlicher Grund liegt insbesondere in der (i) technologischen Weiterent-wicklung bzw. Herstellung oder Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit, (ii) Umsetzung geänderter rechtlicher An-forderungen oder behördlicher/gerichtlicher Vorgaben, (iii) Abwehr bzw. Vermeidung von Sicherheitsrisiken (zB Schwachstellen, Missbrauch, Angriffsszenarien), oder (iv) notwendigen oder zweckdienlichen Anpassung der Benut-zeroberfläche. Solche Änderungen dürfen nicht dazu führen, dass dem Kunden die wesentlichen Funktionen oder Leistungen, zu deren Erbringung sich Schachinger Solutions gemäß Vertrag verpflichtet, entzogen werden, es sei denn, die Änderung ist zwingend erforderlich, oder Schachinger Solutions stellt dem Kunden eine funktional gleich-wertige Ersatzfunktion zur Verfügung. Schachinger Solutions wird den Kunden über Änderungen, die nicht bloß ge-ringfügig sind oder den Kunden objektiv nachteilig betreffen, in angemessener Frist vor ihrem Wirksamwerden in Textform (zB E-Mail oder Benachrichtigung in der Plattform) informieren.

            3.1.3.  Soweit dem Kunden von Schachinger Solutions für die Erbringung von Leistungen Speicherplatz zur Verfügung ge-stellt wird, ergibt sich das Ausmaß aus dem Vertrag. Schachinger Solutions kann eine darüberhinausgehende Nut-zung technisch beschränken.

            3.1.4.  Die Plattform kann nur unter bestimmten technischen Voraussetzungen in Anspruch genommen werden. So benötigt der Kunde je nach Gerät, über das er auf die Plattform zugreifen möchte, geeignete Hard- und Software. Der Kunde hat daher die Obliegenheit, auf eigene Kosten diese geeignete Hard- und Software für den Zugriff auf die Plattform rechtzeitig bereitzuhalten. Schachinger Solutions kann in der Leistungsbeschreibung Mindestspezifikationen an Hard- und Software bzw. der Internetgeschwindigkeit definieren. Schachinger Solutions übernimmt keine Haftung für Schä-den, die dem Kunden aufgrund der Unterschreitung dieser Mindestspezifikationen entstehen.

            3.1.5.  Schachinger Solutions kann dem Kunden bzw. einzelnen Subnutzern nach eigenem Ermessen bestimmte Funktio-nen als Beta-/Preview-/Testfunktionen („Beta-Funktionen“) unentgeltlich oder entgeltlich zur Verfügung stellen. Beta-Funktionen sind noch nicht final entwickelt und können insbesondere fehlerhaft, unvollständig oder nicht durchge-hend verfügbar sein; ihre Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Schachinger Solutions übernimmt für Beta-Funktionen, soweit gesetzlich zulässig, keine Gewährleistung oder Haftung. Beta-Funktionen können jederzeit ohne Vorankündigung geändert, eingeschränkt oder eingestellt werden.

            3.1.6.  Eine allfällige API wird von Schachinger Solutions nach Maßgabe des Vertrags bereitgestellt, betrieben, gewartet und im Rahmen von Punkt 3.1.2 weiterentwickelt. Die Kundenapplikation steht demgegenüber ausschließlich im Verant-wortungs- und Einflussbereich des Kunden; Schachinger Solutions schuldet weder die Entwicklung, Bereitstellung, Konfiguration, Wartung noch den Betrieb der Kundenapplikation oder deren Integration in die API, sofern dies nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde. Der Kunde ist insbesondere allein verantwortlich für (i) die technische Aus-gestaltung und Funktionsfähigkeit der Kundenapplikation, (ii) die Einhaltung der von Schachinger Solutions vorgege-benen bzw. veröffentlichten technischen Anforderungen (insbesondere Authentifizierung, Tokens/Schlüssel, Schnitt-stellen-/Versionsvorgaben, Datenformate, Rate-Limits, Fehlerbehandlung), (iii) die IT-Sicherheit der Kundenapplikati-on sowie der vom Kunden eingesetzten Systeme, Bibliotheken und Schnittstellen, und (iv) die Rechtmäßigkeit, Quali-tät und Zulässigkeit der durch die Kundenapplikation über die API übermittelten Inhalte und Daten (einschließlich all-fälliger erforderlicher Rechte und Einwilligungen). Störungen, Fehlfunktionen, Sicherheitsvorfälle oder Schäden, die (auch) auf die Kundenapplikation, deren Konfiguration oder die Systeme/Sphäre des Kunden (einschließlich Dritter im Einflussbereich des Kunden) zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von Schachinger Solutions; dies gilt auch dann, wenn sich solche Störungen in der Nutzung der API oder der Plattform auswirken.

            3.2.    Nutzungsgrenzen und Fair Use

            3.2.1.  Umfang und zulässige Intensität der Nutzung der Plattform (einschließlich API) richten sich primär nach dem Vertrag und der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Soweit der Vertrag keine ausdrücklichen Nutzungsgrenzen festlegt, ist dem Kunden die Nutzung im Rahmen einer fairen, üblichen und bestimmungsgemäßen Verwendung („Fair Use“) zu-lässig; Fair Use liegt insbesondere dann nicht vor, wenn die Nutzung durch den Kunden gegen Punkt 9 verstößt, eine ungewöhnlich hohe API-Last erzeugt oder die Stabilität bzw. Sicherheit der Plattform beeinträchtigt.

            3.2.2.  Schachinger Solutions ist berechtigt, die Nutzung zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs zu messen und bei Überschreitung von Fair Use den Kunden vorab zu informieren und eine angemessene Reduktion zu verlangen und technisch durchzusetzen. Bei drohender erheblicher Beeinträchtigung der Plattform oder Sicherheitsrisiken ist Schachinger Solutions berechtigt, Maßnahmen auch ohne Vorankündigung zu setzen.

            3.3.    Einräumung von Subnutzungsrechten

            3.3.1.  Sofern der Kunde aufgrund des Vertrags dazu berechtigt ist, und innerhalb der Plattform diese Funktionalität zur Ver-fügung gestellt wird, kann der Kunde unentgeltlich und im Umfang der gewählten Leistungsbeschreibung im Innen-verhältnis Subnutzern Subnutzungsrechte an der Plattform einräumen. Entgelt- und sonstige Leistungspflichten ge-genüber Schachinger Solutions treffen ausschließlich den Kunden.

            3.3.2.  Die Zuweisung von Subnutzungsrechten erfolgt in der Regel durch eine Einladung mittels E-Mail über die Plattform. Nimmt ein Subnutzer die Einladung an, leitet er sein Recht zur Nutzung ausschließlich vom Kunden ab. Ein eigenes Nutzungsverhältnis oder sonstige vertragliche Beziehung zwischen Schachinger Solutions und dem Subnutzer über die Inanspruchnahme von Leistungen kommt nicht zustande; der Subnutzer hat insbesondere keinen Anspruch auf (fortgesetzte) Bereitstellung der Plattform gegenüber Schachinger Solutions. Die Beendigung des Vertrags zwischen Schachinger Solutions und dem Kunden führt automatisch zur Beendigung der Nutzungsberechtigung sämtlicher zu-geordneter Subnutzer.

            3.3.3.  Der Kunde ist verpflichtet, seine Subnutzer über die wesentlichen Inhalte sowie die Nutzungsbeschränkungen gemäß dem Vertrag, den AGB sowie allfälligen weiteren Nutzungsrichtlinien angemessen zu informieren. Darüber hinaus kann der Subnutzer vor der erstmaligen Inanspruchnahme der Plattform von Schachinger Solutions dazu aufgefor-dert werden, Nutzungsrichtlinien zu akzeptieren. Verstöße gegen den Vertrag, die AGB sowie allfällige Nutzungsricht-linien durch den Subnutzer hat sich der Kunde wie eigenes Verhalten zurechnen zu lassen.

            3.3.4.  Schachinger Solutions ist überdies berechtigt, bei Verstößen gegen den Vertrag sowie gegen allfällig bestehende Nutzungsrichtlinien ohne Minderung des Entgeltanspruchs Maßnahmen, wie insbesondere die Verwarnung oder temporäre/dauerhafte Sperre des jeweiligen Subnutzers zu setzen. Zusätzlich behält sich Schachinger Solutions die direkte Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Subnutzer vor (insbesondere bei Missbrauch, Angriffen auf IT-Systeme, Verletzung von Schutzrechten oder rechtswidrigen Inhalten). Schachinger Solutions setzt den Kunden hiervon in Kenntnis.

            3.4.    KI-Kompetenz

            Im Falle des Einsatzes von KI-Funktionen, die als KI-System im Sinne des Art 3 Z 1 KI-VO zu qualifizieren sind, wird der Kunde auf die Schulungsverpflichtung gemäß Art 4 KI-VO (Erlangung von KI-Kompetenz) hingewiesen. Schachinger Solutions erklärt seine Bereitschaft, den Kunden dabei unter Zugrundelegung eines marktüblichen Stundensatzes zu unterstützen, beispielsweise durch das Anbot von Schulungen/Tutorials oder die Bereitstellung von Informationsmaterialien.

            4.  INDIVIDUELLE PROGRAMMIERLEISTUNGEN

            4.1.    Schachinger Solutions schuldet nur dann individuelle Programmier-, Anpassungs-, Integrations- oder sonstige Ent-wicklungsleistungen, insbesondere betreffend Kundenapplikation oder deren Anbindung an die API, wenn dies im Vertrag als gesonderter Leistungspunkt ausdrücklich vereinbart wurde („individuelle Programmierleistungen“).

            4.2.    Sofern nicht ausdrücklich im Vertrag als Werkleistung vereinbart, werden individuelle Programmierleistungen als Dienstleistungen iSd § 1151 ABGB erbracht, sodass ein bestimmter Erfolg nicht geschuldet wird. Wird ausnahmswei-se eine Werkleistung vereinbart, hat der Kunde die von Schachinger Solutions bereitgestellten Arbeitsergebnisse in-nerhalb von 10 Werktagen schriftlich abzunehmen oder wesentliche Abweichungen nachvollziehbar zu rügen; an-dernfalls gilt die Leistung als abgenommen. Die produktive Nutzung von Arbeitsergebnissen gilt jedenfalls als Ab-nahme; Teilabnahmen sind zulässig.

            4.3.    Änderungen/Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs (insbesondere geänderte Anforderungen, zusätzli-che Integrationen, Anpassungen der Kundenapplikation oder der Nutzung der API) werden ausschließlich als Change Request umgesetzt. Bis zur schriftlichen Freigabe des Change Requests (einschließlich allfälliger Anpassungen von Entgelt/Terminen/Annahmen) besteht keine Leistungspflicht von Schachinger Solutions hinsichtlich der Ände-rung/Erweiterung.

            4.4.    Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtzeitige, vollständige und richtige Bereitstellung sämtlicher Spezifikatio-nen, Inhalte, Testdaten, Zugänge und Mitwirkungsleistungen; dies umfasst insbesondere die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Kundenapplikation sowie die Einhaltung der von Schachinger Solutions vorgegebenen technischen Anforderungen für die Nutzung der API.

            4.5.    Mehraufwand und Verzögerungen, die (auch) auf unklare/ändernde Anforderungen, Change Requests oder unzu-reichende/verspätete Mitwirkung bzw. die Sphäre des Kunden (insbesondere Kundenapplikation/IT-Umgebung) zu-rückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden und werden gesondert vergütet; Schachinger Solutions ist berechtigt, Zeitpläne entsprechend anzupassen und Leistungen im angemessenen Umfang auszusetzen, solange erforderliche Mitwirkung/Zahlungen fehlen oder wesentliche Spezifikationsfragen offen sind. Der Kunde stellt sicher, dass bereit-gestellte Testdaten (einschließlich allfälliger Kundeninhalte) rechtmäßig verwendet werden dürfen; erforderliche da-tenschutzrechtliche Voraussetzungen schafft der Kunde; im Falle einer Auftragsverarbeitung durch Schachinger Solu-tions verpflichten sich die Parteien zum Abschluss einer gesonderten Auftragsverarbeitervereinbarung nach Art 28 DSGVO.

            4.6.    Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, erfolgen individuelle Programmierleistungen nach Aufwand zu den vereinbarten Stundensätzen (mangels Vereinbarung: zu den von Schachinger Solutions vorab bekannt gegebenen Stundensätzen), Abrechnung in 15-Minuten-Taktung. Allfällige Zeit-, Budget- oder Aufwandsschätzungen sind unver-bindlich. Schachinger Solutions ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen/Abschläge zu verlangen sowie not-wendige Dritt-/Nebenkosten (zB Lizenzen/Tools) nach vorheriger Information an den Kunden weiter zu verrechnen.

            4.7.    Eine Herausgabe von Quellcode oder die Einräumung von Rechten, die über die zur vertragsgemäßen Nutzung der Plattform erforderlichen Rechte hinausgehen, erfolgt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Im Übrigen verbleiben sämtliche Rechte an Arbeitsergebnissen (einschließlich Vorarbeiten, Methoden, generischer Komponen-ten und Know-how) bei Schachinger Solutions; der Kunde erhält – soweit erforderlich – eine nicht exklusive, nicht übertragbare Nutzungsbewilligung ausschließlich für eigene betriebliche Zwecke und für die Dauer des Vertrags. Schachinger Solutions ist berechtigt, Drittkomponenten (einschließlich Open-Source-Software) einzusetzen; deren Li-zenzbedingungen gelten vorrangig, soweit sie die Nutzung der jeweiligen Drittkomponente betreffen.

            4.8.    Soweit Schachinger Solutions im Rahmen individueller Programmierleistungen vom Kunden vorgegebene Spezifika-tionen, Anforderungen, Daten, Inhalte, Anweisungen, Komponenten oder sonstige Vorgaben („Kundenvorgaben“) verarbeitet oder umsetzt, trifft Schachinger Solutions eine Warnpflicht nur insoweit, als die offenbare Untauglichkeit der Kundenvorgaben oder offenbar unrichtige Anweisungen des Kunden bei Anwendung der im konkreten Auftrag üblichen fachlichen Sorgfalt ohne über den Auftrag hinausgehende besondere Nachforschungen erkennbar sind. Schachinger Solutions ist nicht verpflichtet, Kundenvorgaben oder die Sphäre des Kunden (insbesondere Kundenap-plikation einschließlich deren Systemumgebung oder allfällige Drittkomponenten) umfassend zu prüfen; Schachinger Solutions darf grundsätzlich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden bereitgestellten Informationen und Anweisungen vertrauen. Warnungen erfolgen, soweit tunlich, in Textform. Hält der Kunde trotz einer solchen Warnung an Kundenvorgaben fest oder unterlässt er eine zeitgerechte Klarstellung/Entscheidung, ist Schachinger So-lutions ohne Auslösung eines Verzugstatbestands berechtigt, (i) den Aufwand/Terminplan angemessen anzupassen, (ii) die Leistungserbringung bis zur Klarstellung auszusetzen und/oder (iii) die Umsetzung ausschließlich auf Risiko des Kunden fortzusetzen; eine Haftung von Schachinger Solutions für daraus resultierendes Misslin-gen/Fehlfunktionen einschließlich ein daraus resultierender Datenverlust ist – unbeschadet Punkt 4.9 und jedenfalls vorbehaltlich Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden – ausgeschlossen.

            4.9.    Für individuelle Programmierleistungen gelten ergänzend die Bestimmungen der Punkte 10 (Gewährleistung) und 11 (Haftung); Schachinger Solutions schuldet bei Mängeln primär Verbesserung innerhalb angemessener Frist. Keine Gewährleistung/Haftung besteht für Störungen oder Schäden, die auf die Kundenapplikation, die IT-Umgebung, Vor-gaben/Komponenten oder fehlende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind.

            5.  BERATUNGSLEISTUNGEN

            5.1.    Schachinger Solutions schuldet nur dann Beratungs-, Schulungs-, Analyse-, Projektmanagement- oder sonstigen Unterstützungsleistungen („Beratungsleistungen“), wenn dies im Vertrag als gesonderter Leistungspunkt ausdrück-lich vereinbart wurde. Schachinger Solutions erbringt keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder sonstige reglementierte Be-ratung; der Kunde hat hierzu bei Bedarf geeignete externe Berater beizuziehen.

            5.2.    Sofern nicht ausdrücklich im Vertrag als Werkleistung vereinbart, werden Beratungsleistungen als Dienstleistungen iSd § 1151 ABGB erbracht; ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet. Schachinger Solutions erbringt Beratungsleis-tungen mit der im Hinblick auf den konkreten Auftrag üblichen fachlichen Sorgfalt. Empfehlungen/Ergebnisse stellen eine Entscheidungsgrundlage für den Kunden dar; die Umsetzung, Entscheidungen sowie die Einhaltung anwendba-rer Rechtsvorschriften in der Sphäre des Kunden bleiben ausschließlich Sache des Kunden.

            5.3.    Beratungsleistungen basieren auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen, Unterlagen, Kundeninhalten und Vorgaben; Schachinger Solutions ist nicht verpflichtet, diese Informationen umfassend zu prüfen, zu verifizieren oder zu auditieren, sondern darf grundsätzlich auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit vertrauen.

            5.4.    Der Kunde stellt rechtzeitig sämtliche zur Erbringung der Beratungsleistungen erforderlichen Informationen, Unterla-gen, Zugänge, Ansprechpartner und Mitwirkungsleistungen bereit; Mehraufwand infolge unzureichender/verspäteter Mitwirkung wird gesondert vergütet und berechtigt Schachinger Solutions zur angemessenen Anpassung von Zeitplä-nen. Werden Beratungs-Deliverables (zB Berichte, Auswertungen, Präsentationen) bereitgestellt, hat der Kunde diese binnen 10 Werktagen schriftlich zu beanstanden, andernfalls gelten sie als genehmigt; dies gilt jedenfalls, wenn der Kunde sie produktiv verwendet oder Dritten zugänglich macht.

            5.5.    Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, erfolgen Beratungsleistungen nach Aufwand zu den vereinbarten Stundensätzen (mangels Vereinbarung: zu den von Schachinger Solutions vorab bekannt gegebenen Stundensät-zen) nach Maßgabe von Punkt 8 (Entgelt); Abrechnung in 15-Minuten-Taktung; Zeit-/Budgetschätzungen sind unver-bindlich. Erforderliche Reise- und Nebenkosten (zB Reisezeiten, Spesen) werden nur verrechnet, sofern dies im Ver-trag vorgesehen oder vorab in Textform angekündigt wurde. Termine können vom Kunden bis 5 Werktage vor dem Termin kostenfrei verschoben werden; bei späterer Absage ist Schachinger Solutions berechtigt, den bereits einge-planten Aufwand bis zu 50 % des für den Termin vorgesehenen Honorars zu verrechnen, sofern kein Ersatztermin in angemessener Frist vereinbart werden kann.

            5.6.    Sämtliche Rechte an Unterlagen, Methoden, Templates, Präsentationen und sonstigen Arbeitsergebnissen aus Bera-tungsleistungen verbleiben bei Schachinger Solutions; der Kunde erhält – soweit erforderlich – eine nicht exklusive, nicht übertragbare Nutzungsbewilligung für eigene betriebliche Zwecke. Schachinger Solutions ist berechtigt, generi-sches Know-how, Methoden und nicht kundenspezifische Bausteine weiterzuverwenden; vertrauliche Informationen und Kundengeheimnisse bleiben davon unberührt. Im Übrigen gilt Punkt 11 (Haftung) sinngemäß.

            6.  GEISTIGES EIGENTUM

            6.1.    Geistiges Eigentum von Schachinger Solutions-Inhalten

            6.1.1.  Die Schachinger Solutions-Inhalte stehen im geistigen Eigentum von Schachinger Solutions, oder Schachinger Solu-tions ist zu deren Nutzung aufgrund gesonderter Vereinbarungen mit den jeweiligen Rechteinhabern berechtigt. Der Kunde erwirbt durch die Nutzung der Plattform keinerlei Rechte des geistigen Eigentums an den Schachinger Soluti-ons-Inhalten. Schachinger Solutions gestattet dem Kunden jedoch im Sinne einer sachlich und zeitlich begrenzten, nicht-exklusiven Bewilligung, diese Schachinger Solutions-Inhalte im Rahmen, auf Dauer und im Umfang des Ver-trags zur ordnungsgemäßen Darstellung der Plattform und im technisch absolut erforderlichen Ausmaß auf dem von ihm verwendeten Endgerät zwischenzuspeichern. Jegliche darüberhinausgehende Nutzung ist unzulässig. Die Ertei-lung von Subnutzungsrechten an der Plattform nach Maßgabe des Vertrags bleibt davon unbeschadet.

            6.2.    Geistiges Eigentum von Kundeninhalten

            6.2.1.  Der Kunde behält sämtliche Urheber- und sonstige Immaterialgüterrechte an den Kundeninhalten. Der Kunde garan-tiert in diesem Zusammenhang, dass er über die erforderlichen Rechte an den Kundeninhalten verfügt; der Kunde hält Schachinger Solutions von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter völlig schad- und klaglos.

            6.2.2.  Der Kunde gestattet Schachinger Solutions, die von ihm bereitgestellten Kundeninhalte ausschließlich zum Zweck der ordnungsgemäßen Bereitstellung der Funktionalitäten der Plattform bzw. der einzelnen Plattform-Funktionen und nach Maßgabe der Einstellungen des Kunden (zB in Bezug auf die Speicherdauer) zu verwenden. Über dieses ein-geschränkte Nutzungsrecht hinaus beansprucht Schachinger Solutions keinerlei Rechte des geistigen Eigentums an den Kundeninhalten, sofern eine solche Rechtseinräumung überhaupt möglich ist.

            6.3.    Gemeinsame Bestimmungen

            6.3.1.  Soweit Schachinger Solutions Rechteinhaber ist oder zur Rechtewahrnehmung ermächtigt wurde, widerspricht Schachinger Solutions der Nutzung von Schachinger Solutions-Inhalten und – soweit zulässig – Drittinhalten für Text- und Data-Mining im Sinn des § 42h UrhG.

            6.3.2.  Der Kunde verpflichtet sich, Schachinger Solutions unverzüglich zu informieren, wenn gegen ihn Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten im Zusammenhang mit der Nutzung der Schachinger Solutions-Inhalte herangetragen werden. In diesem Fall wird Schachinger Solutions diese Ansprüche im Detail prüfen, und den Kunden auf eigene Kosten verteidigen. Stellt sich jedoch heraus, dass ein schuldhaftes Verhalten des Kunden für den Vorwurf der Verlet-zung von Schutzrechten zumindest teilweise ursächlich war, insbesondere, dass sich der Kunde nicht an den Vertrag gehalten hat, hat der Kunde Schachinger Solutions sämtliche hierdurch entstandenen Schäden, einschließlich Rechtsverteidigungskosten, zu ersetzen.

            6.4.    Feedback

            6.4.1.  Der Kunde kann Schachinger Solutions freiwillig Feedback übermitteln. Der Kunde räumt Schachinger Solutions an solchem Feedback ein nicht-ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, unentgeltliches Nutzungsrecht ein, das Schachinger Solutions berechtigt, das Feedback zum Zweck der Weiterentwicklung, Fehlerbehebung, Si-cherheit, Dokumentation und Schulung der Plattform zu nutzen, zu vervielfältigen und zu bearbeiten. Eine Nutzung des Feedbacks zu Marketingzwecken erfolgt – soweit nicht ohnehin offensichtlich nur allgemeine, nicht individualisie-rende Aussagen betroffen sind – nur in anonymisierter/aggregierter Form oder mit gesonderter Zustimmung des Kunden.

            6.4.2.  Schachinger Solutions ist berechtigt, Feedback ohne Namensnennung des Kunden zu verwenden. Zwingende Urhe-berpersönlichkeitsrechte bleiben unberührt.

            7.  BEGINN, DAUER, KÜNDIGUNG

            7.1.    Beginn und Laufzeit

            7.1.1.  Der Vertrag kommt wie folgt zustande:

            -   im Falle eines zumindest elektronisch per E-Mail versendeten Angebots von Schachinger Solutions mit dem Zeitpunkt des Einlangens der Annahmeerklärung durch den Kunden bei Schachinger Solutions oder dem Zeitpunkt des Einlangens der ersten Zahlung eines Entgelts durch den Kunden bei Schachinger Solutions, je nachdem welches Ereignis früher eintritt; oder

            -   sofern unmittelbar auf der Plattform die Möglichkeit zum Vertragsabschluss besteht, mit dem Zeitpunkt der Versendung der Bestätigung über den erfolgten Vertragsabschluss (Registrierungsbestätigung) durch Schachinger Solutions an die vom Kunden eingegebene E-Mail-Adresse.

            7.1.2.  Der Beginn sowie die Dauer des Vertrags einschließlich einer allfälligen Mindestvertragsdauer ergibt sich aus dem Vertrag. Geht aus dem Vertrag eine solche Laufzeit nicht hervor, so gilt bei Dauerschuldverhältnissen eine Mindest-vertragslaufzeit von 12 Monaten als vereinbart.

            7.2.    Ordentliche Kündigung

            Innerhalb einer im Vertrag vereinbarten Mindestvertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung jeder Partei ausge-schlossen. Wurde im Vertrag keine Mindestvertragsdauer vereinbart, kann der Vertrag von jeder Partei unter Einhal-tung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende aufgekündigt werden.

            Außerordentliche Kündigung

            7.2.1.  Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag vorzeitig und mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aufzulösen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der in der Sphäre der anderen Partei liegt und der auflösungswilligen Partei einen Verbleib im Vertrag unzumutbar erscheinen lässt. Wichtige Gründe im Sinne dieses Punktes liegen ins-besondere dann vor, wenn:

            -   eine Partei eine wesentliche Bestimmung des Vertrags verletzt und sie das verletzende Verhalten trotz schrift-licher Mahnung unter zumindest 14-tägiger Nachfristsetzung durch die andere Partei fortsetzt; die Verpflich-tung zur schriftlichen Mahnung und Nachfristsetzung entfällt, wenn dies der verletzten Partei aufgrund der Schwere der Verletzung nicht zugemutet werden kann;

            -   der Kunde zumindest zweimalig mit der Zahlung von Entgelten trotz Mahnung unter zumindest 14-tägiger Nachfristsetzung in Verzug ist, wobei dieser wichtige Grund nur Schachinger Solutions zusteht;

            -   der dringende Verdacht besteht, dass der Kunde die Plattform entgegen dem Vertrag oder sonst in rechtswid-riger Weise nutzt, insbesondere, um im Wege der Plattform rechts- oder sittenwidrige Leistungen anzubieten oder Straftaten zu begehen, wobei dieser wichtige Grund nur Schachinger Solutions zusteht;

            -   über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren mangels Masse rechtskräftig abgewiesen wurde; oder

            -   der Kunde im Zuge der Nutzung der Plattform gesetzliche Bestimmungen, denen er im Zusammenhang mit einer solchen Nutzung durch ihn oder seinen Subnutzern unterliegt, trotz schriftlicher Mahnung unter zumin-dest 14-tägiger Nachfristsetzung missachtet, insbesondere die ihn treffenden datenschutzrechtlichen Vor-schriften nicht einhält; die Verpflichtung zur schriftlichen Mahnung und Nachfristsetzung entfällt, wenn dies Schachinger Solutions aufgrund der Schwere der Verletzung durch den Kunden nicht zugemutet werden kann, insbesondere weil Schachinger Solutions aufgrund eines verwaltungs- oder strafbehördlichen Ermittlungsver-fahrens gegen den Kunden auf diesen Verstoß aufmerksam geworden ist. Dieser wichtige Grund steht nur Schachinger Solutions zu.

            7.2.2.  Der Umstand, dass Schachinger Solutions trotz Vorliegen eines wichtigen Grundes keine vorzeitige Auflösung des Vertrages ausspricht, bedeutet nicht, dass sich Schachinger Solutions mit dem Sachverhalt, der dem wichtigen Grund zugrunde liegt, einverstanden erklärt oder diesen stillschweigend duldet.

            7.2.3.  Löst Schachinger Solutions den Vertrag aus wichtigem Grund berechtigt vorzeitig auf und liegt der wichtige Grund in der Sphäre des Kunden, hat der Kunde (i) sämtliche bis zur Beendigung des Vertrags offenen Entgelte zu bezahlen und (ii) Schachinger Solutions einen pauschalierten Schadenersatz zu leisten. Der pauschalierte Schadenersatz be-trägt 30% der bis zum Ende der vereinbarten Mindestvertragsdauer bzw. Vertragslaufzeit noch ausstehenden periodi-schen Entgelte, maximal jedoch 6 Monatsentgelte (jeweils netto). Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Schachinger Solutions kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; Schachinger Solutions bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Ein pauschalierter Schadenersatz ist auf einen nachgewiesenen Schaden anzurechnen. § 1336 ABGB bleibt unberührt. Im Falle einer berechtigten vorzeitigen Auflösung des Vertrags durch den Kunden ist Schachinger Solutions verpflichtet, dem Kunden den bereits im Vorhinein geleisteten Entgeltan-teil für den Zeitraum ab der vorzeitigen Auflösung bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit zu-rückzuerstatten.

            8.  ENTGELT

            8.1.    Zahlungen

            8.1.1.  Die Leistungen durch Schachinger Solutions sind entgeltlich, wobei sich sowohl Höhe als auch Fälligkeit grundsätz-lich gemäß Vertrag bestimmen. Sofern im Vertrag keine gesonderte Bestimmung zur Fälligkeit ausgewiesen ist, steht Schachinger Solutions das vereinbarte Entgelt für das laufende Vertragsmonat im Vorhinein zu und ist vom Kunden binnen 7 Tagen nach Rechnungslegung durch Schachinger Solutions auf die dort angegebene Kontoverbindung spesen- und abzugsfrei zur Anweisung zu bringen.

            8.1.2.  Zusatzleistungen, die im Vertrag keine Deckung finden, vom Kunden gegenüber Schachinger Solutions angefragt und von Schachinger Solutions gegenüber dem Kunden erbracht werden (zum Beispiel Supportleistungen), sind ent-geltlich und werden dem Kunden, sofern im Vertrag kein allgemeiner Stundensatz vereinbart wurde, mit einem an-gemessenen, marktüblichen Stundensatz (Taktung: je angefangene 15 Minuten) in Rechnung gestellt.

            8.1.3.  Die im Vertrag vereinbarten periodischen Entgelte sind wertgesichert und ändern sich im selben Verhältnis wie der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020; 2020 = 100) oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße (Basisindex) gilt für die erstmalige Entgeltanpassung die für jenen Monat zu-letzt veröffentlichte Indexzahl, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Die Entgelte werden danach zu Beginn je-des Vertragsjahres (jeweils zum Jahrestag des Vertragsabschlusses) anhand der prozentualen Differenz zwischen dem Vergleichsindex (die zum jeweiligen Anpassungsstichtag zuletzt veröffentlichte Indexzahl) und dem Basisindex angepasst; Schwankungen bis einschließlich 2% (nach oben oder unten) bleiben unberücksichtigt. Wird die 2%-Schwelle überschritten, gilt: Neues Entgelt = Bisheriges Entgelt x (Vergleichsindex/Basisindex); die Anpassung wirkt ausschließlich für die Zukunft (keine rückwirkende Anpassung). Mit Wirksamwerden einer Anpassung wird der Ver-gleichsindex zum neuen Basisindex für weitere Anpassungen.

            8.1.4.  Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass Schachinger Solutions zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung im Sinne des § 11 Abs 2 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994) berechtigt ist. Sofern sich die Parteien auf kein anderes Verfahren einigen (zB EDI-Verfahren), versendet Schachinger Solutions die elektronische Rechnung grundsätzlich als PDF-Dokument auf die vom Kunden zuletzt an Schachinger Solutions bekannt gegebene E-Mail-Adresse.

            8.2.    Zahlungsverzug

            8.2.1.  Gerät der Kunde mit fälligen Entgelten in Verzug, ist Schachinger Solutions berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 456 UGB) zu verlangen. Schachinger Solutions ist darüber hinaus berechtigt, dem Kunden angemessene und notwendige Kosten zweckentsprechender Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen (insb. Mahnkosten, Inkas-sokosten, Rechtsverfolgungskosten) zu verrechnen. In jedem Fall darf Schachinger Solutions zusätzlich den gemäß § 458 UGB vorgesehenen Pauschalbetrag für Betreibungskosten geltend machen.

            8.2.2.  Bei Zahlungsverzug oder begründetem Verdacht einer missbräuchlichen Rückbelastung (Chargeback) ist Schachin-ger Solutions – nach angemessener Nachfristsetzung, sofern eine solche aufgrund der Umstände nicht entfallen kann – berechtigt, ohne Minderung des Entgeltanspruchs (i) die Erbringung von Leistungen ganz oder teilweise bis zur vollständigen Zahlung zu verweigern, (ii) den Zugang zur Plattform vorübergehend einzuschränken, und/oder (iii) den Vertrag aus wichtigem Grund zu beenden. Kosten, die Schachinger Solutions aufgrund fehlgeschlagener Zah-lungen, Rücklastschriften oder Chargebacks von Zahlungsdienstleistern oder Banken belastet werden, werden dem Kunden im tatsächlich angefallenen und nachweisbaren Umfang weiterverrechnet.

            9.  VERHALTENSPFLICHTEN DES KUNDEN

            9.1.    Sofern der Kunde innerhalb der Plattform Angaben zu seiner Person machen kann, ist er verpflichtet, diese Angaben vollständig und richtig zu erstatten sowie aktuell zu halten.

            9.2.    Nutzungsbeschränkungen

            9.2.1.  Der Kunde darf die Plattform nicht dazu nutzen, und ist die Plattform auch nicht dafür ausgestaltet oder bestimmt, folgende Aufgaben durchzuführen oder wie folgt genutzt zu werden:

            -   Durchführung von Aufgaben (auch in bloß unterstützender Funktion), die zeit- bzw. sicherheitskritisch sind oder im Zusammenhang mit Menschenleben stehen, oder deren Fehlfunktionen typischerweise zu Personen- oder erheblichen Sachschäden führen können;

            -   Verwendung der Plattform bzw. der KI-Funktionen für verbotene Praktiken entsprechend Art 5 KI-VO oder als Hochrisiko-KI-System entsprechend Art 6 KI-VO, insbesondere für Zwecke entsprechend Anhang III KI-VO;

            -   Verwendung der auf der Plattform bzw. durch die KI-Funktionen generierten Ergebnisse in einer Weise, die über jene eines bloßen Unterstützungs-, Vorbereitungs- oder Assistenzsystems des Kunden hinausgehen. Ins-besondere darf der Kunde derartige Inhalte nicht zur alleinigen Grundlage geschäftlicher Entscheidungen ma-chen, oder seinen Geschäftsbetrieb vom ununterbrochenen oder fehlerlosen Funktionieren der Plattform bzw. der KI-Funktionen abhängig machen.

            Der Kunde sichert zu, die Plattform bzw. die KI-Funktionen jedenfalls nicht zu solchen Zwecken einzusetzen.

            9.2.2.  Dem Kunden ist es untersagt, soweit dies nicht durch den Vertrag oder aufgrund der Bereitstellung entsprechender Funktionalitäten durch Schachinger Solutions innerhalb der Plattform ausdrücklich gestattet wurde, die Plattform (ein-schließlich API) und/oder die Schachinger Solutions-Inhalte

            -   ganz oder teilweise zu kopieren oder in eine andere Sprache zu übersetzen,

            -   zu disassemblieren, entgegen zwingend gesetzlich zulässiger Handlungen (wie etwa § 40e UrhG) zu dekom-pilieren, zurückzuentwickeln, zu trennen oder in einer sonstigen Weise zu verändern oder in eine lesbare Form, einschließlich Quelltext, zurückzuführen;

            -   zur Gänze oder in Teilen, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, zu vervielfältigen, weiterzugeben, zu unterlizen-zieren, zur Verfügung zu stellen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, zu vermieten, zu verleasen oder zu verlei-hen, oder sonstige Rechte – welcher Art auch immer – daran zu begründen, zu übertragen oder Dritten zu ge-währen. Hiervon unbeschadet bleibt die Einräumung von Subnutzungsrechten in Einklang mit Punkt 3.3;

            -   so zu modifizieren, dass falsche und/oder verfälschte Daten vom Kunden an Schachinger Solutions oder Dritte bzw. von Schachinger Solutions oder von Dritten an den Kunden übermittelt werden, oder sonstige Angriffe – welcher Art auch immer – durchzuführen;

            -   einer automatisierten Extraktion (Scraping) zu unterwerfen, insbesondere durch die Nutzung von Crawlern, Skripten, oder im Wege der Ausnutzung oder Umgehung von Sicherheitsmechanismen der Plattform wie etwa Prompt-Jailbreaking;

            -   in einer Weise zu nutzen, die deren Sicherheit bzw. Stabilität gefährdet, einem Stresstest bzw. einer Massen-nutzung gleichkommt oder der Umgehung technischer Sicherheitsmaßnahmen dient;

            -   dazu zu nutzen, um Produkte oder Dienstleistungen zu entwickeln und anzubieten, die mit jenen von Schachinger Solutions in Konkurrenz stehen;

            -   zu verändern oder mit wie immer gearteter Software, Programmcode, Dienste, Daten oder Material zu kombi-nieren oder abgeleitete Werke zu erstellen oder, sofern zur Nutzung der Plattform oder Plattform-Leistungen ein Zugang mittels spezieller Applikationen oder Methoden erforderlich ist, Applikationen oder Methoden zum Zugriff zu nutzen, die von Schachinger Solutions nicht ausdrücklich freigegeben wurden.

            Ebenso ist es dem Kunden untersagt, Markenzeichen, Handelsnamen, Nummern, Urheberrechts- oder andere Eigen-tumshinweise, Garantien, Herkunftsbezeichnungen, Identifizierungsmittel, Ausschlussklauseln oder andere Erklärun-gen auf oder in Zusammenhang mit Schachinger Solutions-Inhalten zu löschen, entfernen, verunstalten oder verde-cken.

            Der Kunde darf all dies auch keinem Subnutzer oder einem Dritten gestatten.

            9.2.3.  Dem Kunden ist überdies jegliche Nutzung der Schachinger Solutions-Inhalte untersagt, die nicht im Einklang mit dem Vertrag sowie den gesetzlichen Bestimmungen, denen der Kunde unterliegt, steht. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor der Nutzung der der Schachinger Solutions-Inhalte über das für ihn anwendbare Recht, insbesondere die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, zu informieren. Schachinger Solutions übernimmt keine Haf-tung für Schäden, die daraus resultieren, dass dem Kunden der Einsatz der der Schachinger Solutions-Inhalte oder einzelner Bestandteile hiervon nach Maßgabe geltenden Rechts untersagt wird, oder der Kunde diese in einer Weise nutzt, die in Widerspruch zum Vertrag stehen. Der Kunde hält Schachinger Solutions hinsichtlich sämtlicher Ansprü-che Dritter schad- und klaglos, die aus einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung durch den Kunden selbst oder seine Subnutzer resultieren.

            9.2.4.  Darüber hinaus hat der Kunde allfällig bestehende Nutzungsrichtlinien der Plattform einzuhalten.

            9.3.    Sicherheitsvorkehrungen für die Nutzung der Plattform

            9.3.1.  Der Kunde hat Mitteilungen und Hinweise, insbesondere Sicherheitshinweise, die ihm innerhalb der Plattform ange-zeigt oder über sonstige Kommunikationswege (zB mittels E-Mail) von Schachinger Solutions bekannt gegeben wer-den, zu befolgen.

            9.3.2.  Der Kunde hat durch geeignete Vorkehrungen Sorge dafür zu tragen, dass ein unbefugter Zugriff Dritter auf die Platt-form sowie deren missbräuchliche Nutzung verhindert wird. Dies gilt sinngemäß auch für die Kundenapplikation und die vom Kunden im Zusammenhang mit der API eingesetzten Authentifizierungsdaten/Tokens. Zu diesem Zweck wird der Kunde sichere Login-Daten wählen. Der Kunde hat sich jegliche unbefugte Nutzung der Plattform durch unbefug-te Dritte, die sich aus der schuldhaften Verletzung der ihn treffenden Obliegenheit nach Maßgabe dieses Punktes ergibt, zurechnen zu lassen.

            9.3.3.  Der Kunde hat zudem für ausreichenden Schutz des jeweiligen verwendeten Endgeräts zur Nutzung der Plattform hinsichtlich Sicherheit der Internetverbindung, Sicherheit des Gerätes hinsichtlich Viren und IT-Security und derglei-chen zu sorgen. Die Plattform ist nicht dafür ausgelegt, auf mobilen Endgeräten verwendet zu werden, deren vordefi-nierte Nutzungsbeschränkungen durch Tools Dritter (zB „Jailbreak“ bei iOS-Geräten, „Rooting“ bei Android-Geräten) verändert bzw. erweitert wurden.

            9.3.4.  Ergeben sich Anhaltspunkte, dass ein unbefugter oder missbräuchlicher Zugriff auf die Plattform stattgefunden hat, hat der Kunde Schachinger Solutions im Wege der bereitgestellten Kontaktdaten (https://www.schachinger.co/kontakt/) über diesen Umstand unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Schachinger Soluti-ons ergreift sodann Maßnahmen, um den Zugang des Kunden zur Plattform zu sperren oder einzuschränken.

            9.4.    Gemeinsame Bestimmungen

            9.4.1.  Der Kunde hat sich Verletzungen dieses Punktes 9 durch seine zugeordneten Subnutzer zurechnen zu lassen.

            9.4.2.  Verstößt der Kunde (bzw. ein Subnutzer) gegen Pflichten nach diesem Punkt 9, ist Schachinger Solutions ohne Min-derung des Entgeltanspruchs berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung der Schwere, Häufigkeit und des Verschuldens des Verstoßes sowie der Interessen des Kunden und von Schachinger Solutions, den Kunden zu verwarnen und/oder eine angemessene Nachfrist zur Herstellung des vertragskonformen Zustands zu setzen, den Zugriff auf einzelne Funktionen der Plattform vorübergehend zu beschränken oder zu sperren, einzel-ne Subnutzer vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, und/oder den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

            10. GEWÄHRLEISTUNG

            10.1.   Leistungen

            10.1.1. Der Umfang der Gewährleistung richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Leistungsgegenstand. Festgehalten wird, dass zwischen Schachinger Solutions und dem Kunden außerhalb des Vertrags keine individuellen oder zusätz-lichen Eigenschaften der Leistung vereinbart wurden. Der Kunde erklärt, die Plattform eingehend geprüft zu haben und zu kennen.

            10.1.2. Der Kunde hat allfällige festgestellte Mängel gegenüber Schachinger Solutions binnen angemessener, 14 Tage ab erstmaliger Feststellung nicht überschreitender Frist schriftlich anzuzeigen; dies gilt auch, wenn ein solcher Mangel von einem Subnutzer des Kunden festgestellt worden ist, wobei als Beginn der Frist jener Zeitpunkt heranzuziehen ist, zu welchem der Kunde vom Subnutzer erstmalig über den Mangel in Kenntnis gesetzt wurde. Gewährleistungsan-sprüche stehen dem Kunden dabei jedoch nur zu, wenn (i) sich der angezeigte Mangel von Schachinger Solutions reproduziert oder sich dessen Bestehen auf andere Weise, beispielsweise durch allfällige Logdateien, nachweisen lässt, und (ii) eine Leistung betrifft, zu deren Erbringung Schachinger Solutions aufgrund des abgeschlossenen Ver-trags verpflichtet ist. Schachinger Solutions kommt berechtigten Gewährleistungsansprüchen grundsätzlich durch Verbesserung der Leistung binnen angemessener Frist nach (zum Beispiel durch Einspielen eines Patches).

            10.1.3. Die Aktualisierungspflicht gemäß § 1 Abs 3 in Verbindung mit § 7 Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) wird ausdrücklich abbedungen.

            10.1.4. Schachinger Solutions leistet, vorbehaltlich Punkt 10.2, dafür Gewähr, dass die Schachinger Solutions-Inhalte frei von Rechten Dritter sind, die eine Nutzung gemäß Vertrag ausschließen oder einschränken würde. Wird die vertragsge-mäße Nutzung der Plattform durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist Schachinger Solutions in einem für den Kunden zumutbaren Umfang verpflichtet, entweder die Plattform so abzuändern, dass sie aus dem Schutzumfang herausfällt oder die Befugnis zu erwirken, dass die Plattform uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten für den Kunden gemäß Vertrag genutzt werden kann.

            10.1.5. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Verfügbarkeit der Plattform vom Funktionieren des Internets und dessen Infrastruktur abhängig ist, auf die Schachinger Solutions keinen Einfluss hat; dies ist auch nicht Vertragsinhalt. Ist Schachinger Solutions durch höhere Gewalt (zB Streik, Naturkatastrophen) oder sonstige, nicht von Schachinger So-lutions zu vertretende Umstände (zB technisches Versagen bei Dritten) an der Erbringung der vertraglichen Leistun-gen gehindert, wird Schachinger Solutions den Kunden ehestmöglich darüber informieren. Ebenso kann Schachinger Solutions nicht ausschließen, und nimmt der Kunde zustimmend zur Kenntnis, dass geringfügige Ausfallzeiten auf-grund notwendiger Wartungsarbeiten entstehen können. Im Hinblick darauf leistet Schachinger Solutions keine Ge-währ für die dauerhaft und ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform. Schachinger Solutions erklärt jedoch das unverbindliche Bemühen, geplante Wartungsarbeiten zu nutzungsarmen Zeiten durchzuführen und die Ausfallzeiten so gering wie möglich zu halten.

            10.2.   KI-generierte Inhalte, Urheberrecht

            Soweit die Plattform KI-Funktionen aufweist, gilt Folgendes:

            -   Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die durch KI-Funktionen generierten Kundeninhalte oder sonstigen mittels KI erstellter oder aufbereiteter Inhalte auf automatisierten statistischen, daten- und modellba-sierten Berechnungen beruhen und daher insbesondere fehlerhaft, unvollständig, inhaltlich unzutreffend, ver-altet, widersprüchlich oder irreführend sein können. Ebenso ist es möglich, dass diese generierten Kundenin-halte oder Drittinhalte sogenannte „Halluzinationen“ oder „Bias“ enthalten. Dem Kunden ist damit bewusst, dass diese Kundeninhalte oder Drittinhalte automatisch generierte Ergebnisse eines statistischen Modells dar-stellen, die aufgrund der technologischen Umsetzung von Schachinger Solutions nicht vorab geprüft werden können. Der Kunde ist stets verpflichtet, diese generierten Kundeninhalte oder Drittinhalte kritisch entweder selbst, insbesondere durch Heranziehung geeigneter Quellen (zB Webseiten von Unternehmen, öffentliche Register) oder durch fachlich geeignete Personen überprüfen zu lassen. Der Kunde wird diese Inhalte insbe-sondere nicht zur alleinigen Grundlage seiner geschäftlichen Entscheidungen machen.

            -   Der Kunde behält stets die Verantwortung sowie die redaktionelle Kontrolle über Inhalte, die mittels KI-Funktionen generiert wurden. Der Einsatz dieser Inhalte erfolgt auf ausschließliches Risiko des Nutzers; eine Gewährleistung sowie Haftung von Schachinger Solutions wird im höchstmöglichen gesetzlich zulässigen Ausmaß ausgeschlossen. Schachinger Solutions nimmt weder eine Berichtigung noch Vervollständigung der-artiger Inhalte vor.

            -   Schachinger Solutions übernimmt im höchstmöglichen gesetzlich zulässigen Ausmaß weder Gewährleistung noch Haftung, dass die von den KI-Funktionen generierten Inhalte frei von Rechten Dritter sind; insbesondere kann nicht ausgeschlossen werden, dass generierte Kundeninhalte Werke enthalten, die nach dem Urheber-recht geschützt sind. Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass dadurch die Verwertungsrechte der generierten Kundeninhalte eingeschränkt bzw. ggf. gänzlich ausgeschlossen sein können.

            11. HAFTUNG

            11.1.   Für Schäden, die Schachinger Solutions dem Kunden zufügt, haftet Schachinger Solutions nur bei Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Beweislast dafür, dass Schachinger Solutions vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, trifft den Kunden. Die Haftung von Schachinger Solutions ist, soweit rechtlich zulässig, in sachlicher Hinsicht auf vertragstypische, vernünftigerweise vorhersehbare Schäden und Aufwendungen beschränkt.

            Die Haftung von Schachinger Solutions wird mit einem Maximalbetrag in der Höhe der vom Kunden geleisteten Zah-lungen in den vergangenen 12 Monaten vor dem schadensverursachenden Ereignis begrenzt. Der Ersatz von Folge-schäden (auch Mangelfolgeschäden) und Verdienstentgang, einschließlich entgangenen Gewinns ist ausgeschlos-sen, insbesondere auch im Hinblick auf mögliche Datenverluste des Kunden.

            All dies gilt nicht bei Personenschäden und vorsätzlicher sowie krass grob fahrlässiger Schadenszufügung.

            11.2.   Von Schachinger Solutions in welcher Form auch immer allenfalls auf der Plattform zur Verfügung gestellte Formula-re, Muster, Entwürfe, Vorlagen etc. sind nicht Teil des Vertrags und damit nicht Teil des Leistungsumfangs von Schachinger Solutions, sondern lediglich als unverbindliche Empfehlung zu verstehen, für die Schachinger Solutions keine Haftung übernimmt. Schachinger Solutions ist zu einer derartigen Zurverfügungstellung nicht verpflichtet und kann diese jederzeit beenden. Der Kunde, der sich solcher Formulare, Muster, Entwürfe, Vorlagen etc. bedient, ist hierfür selbst verantwortlich und hat diese in eigener Verantwortung zu überprüfen und anzupassen. All dies gilt nicht, wenn vom Kunden für diese konkrete Leistung vereinbarungsgemäß ein Entgelt bezahlt wird oder eine ausdrückliche anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wird.

            11.3.   Der Kunde ist für die Einhaltung der Pflichten nach Maßgabe von Punkt 9 verantwortlich. Eine Haftung von Schachin-ger Solutions für Schäden (insbesondere auch für Datenverluste), die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde seine Obliegenheiten nach Punkt 9 verletzt hat, insbesondere aufgrund eines Missbrauchs von Login-Daten, ist aus-geschlossen.

            12. DATENSCHUTZRECHTLICHE BESTIMMUNGEN

            12.1.   Für Zwecke dieses Abschnitts gelten die Begriffsdefinitionen der DSGVO. Eine Auslegung von Bestimmungen erfolgt geltungserhaltend im Sinne der DSGVO und begleitender nationaler Normen, insbesondere des österreichischen Da-tenschutzgesetzes (DSG) in der jeweils gültigen Fassung.

            12.2.   Sowohl Schachinger Solutions als auch der Kunde verpflichten sich zur Einhaltung der anwendbaren datenschutz-rechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO sowie des Datenschutzgesetzes (DSG). Schachinger Solutions als datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne des Art 4 Z 7 DSGVO stellt dem Kunden seine eigene Datenschut-zerklärung für die Plattform auf der Website der jeweiligen Plattform bzw. allgemein unter https://www.schachinger.co/datenschutz/ bereit.

            12.3.   Sofern im Vertrag die Anwendbarkeit des AVV ausdrücklich vereinbart wurde, ist Schachinger Solutions Auftragsver-arbeiter iSd Art 4 Z 8 DSGVO und der Kunde Verantwortlicher iSd Art 4 Z 7 DSGVO im Rahmen jener Datenverarbei-tungen, die im AVV beschrieben werden. Schachinger Solutions verarbeitet in diesem Fall die im AVV beschriebenen personenbezogenen Daten ausschließlich gemäß den Bestimmungen des AVV.

            12.4.   Schachinger Solutions weist den Kunden darauf hin, dass die Zulässigkeit des Einsatzes der Plattform durch den Kunden möglicherweise von einer vorherigen datenschutzrechtlichen Einwilligung Dritter abhängig sein kann; der Kunde hat in einem solchen Fall die erforderlichen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz der Platt-form (zB im Wege der Einholung von Einwilligungs- bzw. Zustimmungserklärungen, Durchführung einer Daten-schutzfolgenabschätzung etc.) selbst zu schaffen.

            13. ÄNDERUNGEN DER AGB SOWIE AVV SAMT ANLAGEN

            13.1.   Schachinger Solutions ist berechtigt, diese AGB (einschließlich, sofern anwendbar den AVV) samt den darin jeweils referenzierten Dokumenten (sofern darin nicht jeweils ein gesondertes Änderungsverfahren vorgesehen ist) jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, insbesondere dann, wenn eine solche Änderung (i) aufgrund des technologi-schen Fortschritts oder zur Erweiterung oder Adaptierung der Plattform, (ii) aufgrund geänderter rechtlicher Rahmen-bedingungen oder behördlicher/gerichtlicher Entscheidungen, oder (iii) aufgrund sicherheitstechnischer Anforderun-gen notwendig oder zweckdienlich ist. Dabei ist folgendes Verfahren einzuhalten:

            -   Schachinger Solutions wird den Kunden von einer solchen Änderung entweder mittels E-Mail, per Post oder über eine Anzeige innerhalb der Plattform mindestens einen Monat vor beabsichtigtem Geltungsbeginn in Kenntnis setzen.

            -   Der Kunde ist berechtigt, bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser beabsichtigten Änderungen Wider-spruch zu erheben. Der Widerspruch ist zumindest elektronisch in Textform an die im Internet unter https://www.schachinger.co/kontakt/ veröffentlichten Kontaktdaten von Schachinger Solutions zu richten. Für Änderungen, die aufgrund einer Änderung der Rechtslage oder behördlicher Entscheidungen unmittelbar und zwingend erforderlich werden, steht dem Kunden jedoch kein solches Widerspruchsrecht zu.

            -   Erhebt der Kunde nicht rechtzeitig Widerspruch, wird der Vertrag ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens unter Zugrundelegung der geänderten Bestimmungen fortgesetzt.

            -   Erhebt der Kunde rechtzeitig und berechtigt Widerspruch, wird der Vertrag zwischen Schachinger Solutions und dem Kunden auf Grundlage der bestehenden Bestimmungen fortgesetzt. In diesem Fall ist Schachinger Solutions berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden unter Einhaltung einer Sonderkündigungsfrist von einem Monat aufzukündigen (Sonderkündigungsrecht).

            13.2.   Das ordentliche Kündigungsrecht des Vertrags durch Schachinger Solutions und den Kunden bleibt unbeschadet.

            14. ERFÜLLUNGSORT, GEHILFEN, STREITBEILEGUNG, RECHTSNACHFOLGE

            14.1.   Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertrag ist der Unternehmenssitz von Schachinger Solutions in 4063 Hörsching.

            14.2.   Schachinger Solutions ist berechtigt, fachlich dazu geeignete Dritte mit der Durchführung von Aufgaben zu betrauen, die Schachinger Solutions schuldet. Dies betrifft insbesondere Aufgaben, die Schachinger Solutions gegenüber dem Kunden zu erfüllen hat. Solche beauftragten Dritten werden Schachinger Solutions als Erfüllungsgehilfen iSd § 1313a ABGB zugerechnet. Ebenso tritt durch die Beauftragung Dritter keine Änderung des Erfüllungsortes ein.

            14.3.   Schachinger Solutions ist berechtigt, den Vertrag auf Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolger zu übertragen. Der Kunde bedarf zur Übertragung des Vertrags auf Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolger jeweils der vorherigen Zustimmung von Schachinger Solutions.

            15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

            15.1.   Der Kunde darf mit Forderungen von Schachinger Solutions nur aufrechnen, wenn die Forderungen des Kunden von Schachinger Solutions anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden.

            15.2.   Insoweit Schachinger Solutions im Einzelfall entsprechend dem Vertrag auch eine Ware an den Kunden liefert, bleibt Schachinger Solutions bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts durch den Kunden der Eigentümer der Ware (Ei-gentumsvorbehalt).

            15.3.   Der Vertrag, alle sonstigen Informationen, Kundendienst, Dateninformationen und Beschwerdeerledigungen werden in deutscher Sprache abgefasst und abgewickelt.

            15.4.   Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags einschließlich dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien bemühen sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich, technisch und wirtschaftlich möglichst nahekommen. Gleiches gilt für das Auftreten allfälliger Lücken.

            15.5.   Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss sämtlicher Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.

            15.6.   Als sachlich und örtlich zuständiges Gericht wird ausschließlich das für 4063 Hörsching, Österreich zuständige Gericht vereinbart.

            15.7.   Die Überschriften dieser AGB dienen ihrer Gliederung und Übersichtlichkeit, sollen aber nicht zur Auslegung heran-gezogen werden.

            15.8.   Der Kunde erteilt Schachinger Solutions die widerrufliche Zustimmung, den Kunden (Firma/Logo) während der Dauer des Vertrags und für weitere 12 Monate nach dessen Beendigung als Referenz zu nennen und hierfür eine kurze, sachliche Leistungsbeschreibung zu verwenden, jeweils ohne Offenlegung vertraulicher Informationen. Testimoni-als/Kundenzitate oder Case Studies erfolgen nur nach vorheriger Freigabe des Kunden in Textform. Der Wider-ruf/Widerspruch ist jederzeit in Textform möglich und wirkt für die Zukunft.