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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) VON SALESPACK (EINE MARKE DER ALPHJO GMBH)

 I.     Geltungsbereich /Vertragsgegenstand

1.    Die ALPHJO GmbH […], […], (in der Folge als SALESPACK bezeichnet)schließt Verträge ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB ab. Diegegenständlichen Geschäftsbedingungen gelten auch für Auftragserweiterungen undFolgeaufträge sowie überhaupt für die gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Kunden,ohne dass es in jedem Einzelfall einer erneuten Vereinbarung bedarf. AllfälligeAGB von Kunden werden ausdrücklich nicht anerkannt.

2.    SALESPACK hat eine KI-gestützte Vertriebssoftwareentwickelt (nachstehend als SOFTWARE bezeichnet). Gegenstand des Vertrages ist dieLizenzierung dieser SOFTWARE zur Nutzung durch den Kunden und die Festlegungdes Umfangs der wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.

3.    Bei der Nutzung der SOFTWARE werden durch SALESPACKpersonenbezogene Daten verarbeitet. Einzelheiten regelt die zwischen SALESPACKund dem Kunden abgeschlossene Auftragsverarbeitervereinbarung bzw. eineallfällige Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit. Diese wird vomKunden bei Abschluss des Vertrages als Vertragsinhalt akzeptiert.

II.    Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

1.    Registrierung

1.1  Die Nutzungder SOFTWARE setzt die Registrierung beim SALESPACK voraus. Die Registrierungist nur insoweit gestattet, als dafür ausreichende Vertretungsbefugnis für diebetreffende Gesellschaft bzw. Unternehmung gegeben ist. Dies wird durchAbschluss der Registrierungsvorgangs ausdrücklich bestätigt.

1.2  Bei derRegistrierung hat der Kunde seine E-Mail-Adresse sowie ein Passwort anzugeben. WeitereDaten können nach der Registrierung im Benutzerprofil angegeben werden.Derartige Angaben haben wahrheitsgemäß zu erfolgen und sind bei Änderungenunverzüglich zu aktualisieren. Unabhängig davon ist SALESPACK jedenfalls berechtigt,dem Kunden Erklärungen rechtswirksam an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adressezu senden.

1.3  Jeder Kundedarf sich nur einmal bei SALESPACK registrieren, Registrierungen sind nichtübertragbar. Der Kunde ist für seinen Account verantwortlich. Missbräuchliche Verwendung ist unzulässig und führt zurSperre.

1.4  Der Kundehat die Zugangsdaten für seinen Account, insbesondere das Passwort geheim zuhalten und vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Missbrauch,unbefugte Nutzung und sonstige Kenntniserlangung durch Dritte sind SALESPACKunverzüglich schriftlich zu melden. Überdies hat der Kunde umgehend dasPasswort zu ändern.

1.5  Der Kundeist selbst dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für dieNutzung der SOFTWARE zu schaffen und aufrechtzuerhalten, insbesonderehinsichtlich der Verbindung zum Internet und der aktuellen Browsersoftware. DerKunde ist darüber hinaus verpflichtet, die zur Sicherung seiner Systemegebotenen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere die gängigenSicherheitseinstellungen des Browsers zu nutzen und aktuelle Schutzmechanismenzur Abwehr von Schadsoftware einzusetzen.

1.6  Durch dieRegistrierung räumen Kunden, bei denen es sich um Unternehmer im Sinne des UGBhandelt, SALESPACK ein geographisch und sachlich unbeschränktes, übertragbares,nicht-exklusives Verwertungs-, Nutzungs- und Bearbeitungsrecht ein, um denKunden als zu Werbezwecken als Testimonial von SALESPACK anzuführen. DiesesRecht umfasst auch die Verwendung der Logos und Marken des Kunden zur Bewerbungder SOFTWARE auf der Website sowie allen gängigen Kommunikationsplattformen vonSALESPACK.

2     Rechteeinräumung

2.1  Durch Anklicken des Bestellbuttons auf derUnternehmenswebsite räumt SALESPACK dem Kunden ein nicht ausschließliches,zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränktes Recht zur Nutzung derSOFTWARE für die Zwecke des Kunden ein.

2.2  SALESPACK bietet dem Kunden verschiedeneVarianten der Nutzung der SOFTWARE mit unterschiedlichen Leistungsumfängen. DerKunde darf die SOFTWARE im jeweils vereinbarten Umfang verwenden. Der Kundedarf die SOFTWARE jedoch ausschließlich für das eigene Unternehmen bzw. eigeneZwecke nutzen. Die Weitergabe, Zugänglichmachung oder Unterlizenzierung derSOFTWARE an Dritte – in welcher Form auch immer, sei es entgeltlich oderunentgeltlich – ist untersagt.

2.3  Dem Kunden kommt kein Bearbeitungsrecht an der SOFTWAREzu. Insbesondere ist er nicht berechtigt, eigenmächtig Einstellungenvorzunehmen, die über die Benutzeroberfläche hinausgehen. Nicht vomNutzungsrecht umfasst sind darüber hinaus die interne Programmdokumentation undder Quellcode.

2.4  Jegliche Form und jeder Versuch derDekompilierung und des reverse engineerings (Gewinnung von Quellcode) durch denAnwender sind nur und erst dann zulässig, wenn dies zur Herstellung der Interoperabilitätmit anderen Programmen notwendig ist und der Provider dem Anwender die hierzuerforderlichen Informationen nicht binnen vier Wochen zur Verfügung gestellthat. Im Übrigen gilt § 40e UrhG. Bei Zuwiderhandeln hat der Anwender in jedemEinzelfall eine Konventionalstrafe in Höhe von € 10.000,00 zu bezahlen. DieGeltendmachung von Unterlassungsansprüchen sowie eines darüber hinausgehendenSchadens bleibt vorbehalten.

3.    Hosting    

3.1  Die SOFTWARE bzw. die dahinterstehendeKI-Anwendung und die dazugehörige Datenbank werden derzeit auf Servern von SALESPACKgehostet. SALESPACK gewährleistet eine dem Stand der Technik entsprechendeVerfügbarkeit der eigenen Serverinfrastruktur. Dazu zählen eine dem Stand derTechnik entsprechende Absicherung gegen Angriffe Dritter, eine dem Stand derTechnik entsprechende Verschlüsselung und dem Stand der Technik entsprechendeBackups.

3.2  SALESPACK ist nicht verpflichtet, die SOFTWAREin eigener Person zu hosten. Vielmehr ist der Kunde ausdrücklich damiteinverstanden, dass SALESPACK dafür geeignete Dritte heranzieht. Soweit sich SALESPACKsolcher Dritter bedient, hat SALESPACK diese Dritten sorgfältig auszuwählen unddafür Sorge zu tragen, dass diese nach dem Stand der Technik sämtlicheAnforderungen an Systemsicherheit und Datenschutz erfüllen. Einzelheiten regeltdie zwischen SALESPACK und dem Kunden abgeschlossene Auftragsverarbeitervereinbarung.Der Kunde nimmt jedoch zur Kenntnis, dass SALESPACK in solchen Fällen keinenEinfluss darauf hat, wann derartige Dritte etwa Wartungsarbeiten an ihrenServern durchführen. Eine durchgehende Verfügbarkeit der Serverinfrastrukturist demnach durch SALESPACK auch in solchen Fällen nicht geschuldet.

III.   Entgelt

1.    Für die Nutzung der SOFTWARE hat der Kundemonatliche Zahlungen in der mit SALESPACK vereinbarten Höhe zu leisten. DieHöhe dieser Zahlungen ergibt sich aus der Menge der Lizenzen pro Nutzer desKunden, sowie einem allfälligen Nachlass für abweichende Zahlungsmodalitäten(z.B. jährliche Zahlung). Eine anteilige Rückerstattung im Falle einesTarifwechsels vor Ablauf der Laufzeit ist ausgeschlossen.

2.    Mangels gesonderter Vereinbarung sind sämtlicheZahlungen des Kunden im Vorhinein fällig, und zwar einerseits beiVertragsschluss und dann bei monatlicher Zahlung jeweils am gleichen Tag derdarauffolgenden Monate und bei jährlicher Zahlung am gleichen Tag derjeweiligen Folgejahre. Alle Preise verstehen sich zuzüglich einer allenfallszur Anwendung gelangenden Umsatzsteuer.

3.    SALESPACK bietet dem Kunden verschiedeneMöglichkeiten zur Bezahlung des Kaufpreises, insbesondere mittels Kreditkarteoder auf Rechnung. SALESPACK behält sich vor, in Zukunft weitereZahlungsmethoden zu ergänzen oder einzelne Zahlungsmethoden nicht mehranzubieten. Soweit eine Zahlung durch SALESPACK im Einzelfall nicht eingezogenwerden kann, trägt der Kunde sämtliche Transaktionskosten sowie Rücklastspesen undsonstige Spesen des Geldverkehrs.

4.    Bei Zahlungsverzug gelten gegenüberVerbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a., gegenüber Unternehmern Verzugszinsengemäß § 456 UGB. Darüber hinaus ist SALESPACK berechtigt, angemessene Mahnspesenzu verrechnen und nach eigener Wahl entweder Erfüllung und Schadenersatz wegender Verspätung zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatzwegen Nichterfüllung zu verlangen.

5.    Die Entgelte für die von SALESPACKerbrachten Leistungen sind wertgesichert. Als Maß zur Berechnung derWertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria verlautbarteVerbraucherpreisindex 2020 oder ein an seine Stelle tretender Index. AlsBezugsgröße dient die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zuletzt verlautbarteIndexzahl. Zur Durchführung der Wertsicherung wird SALESPACK zu Beginn einesjeden Kalenderjahres die Höhe des aktuellen Entgelts auf Basis der Steigerungder Bezugsgröße berechnen und dem Kunden durch Übermittlung einer entsprechendenRechnung bekannt geben. Sollte die Indexierung durch SALESPACK in einzelnenJahren vergessen werden, bedeutet dies keinen Verzicht auf die eingetreteneWertsicherung. Gegenüber Verbrauchern wird SALESPACK in den erste zwei Monatennach Vertragsschluss keine Erhöhungen des Entgelts vornehmen und bei einemSinken des Verbraucherpreisindices im jeweiligen prozentuellen Umfang auch dasEntgelt senken.

IV.   Gewährleistung, Wartung, Haftung

1.    Gewährleistung

1.1  SALESPACK leistet Gewähr, dass die SOFTWAREund deren Bestandteile frei von Schutzrechten Dritter sind, die einevertragsgemäße Nutzung einschränken. Dies gilt nicht für Bestandteile undKomponenten der SOFTWARE, die von Dritten stammen oder von diesen bereitgestelltwerden (z.B. KI-Modelle). Der Kunde wird SALESPACK unverzüglichbenachrichtigen, soferne ihm gegenüber Ansprüche wegen einer Verletzung vonSchutzrechten geltend gemacht werden. Sollten sich derartige Ansprüche alsberechtigt herausstellen, ist SALESPACK verpflichtet, den Kunden schad- undklaglos zu halten. Soweit die Ansprüche jedoch auf pflichtwidrigem Verhaltendes Kunden beruhen, hat dieser SALESPACK schad- und klaglos zu halten undfreizustellen.

1.2  Allfällige Programmfehler werden von SALESPACK durchUpdates bzw. Veröffentlichung neuer Release Versionen behoben. Die Entscheidungdarüber, ob, wann und in welcher Form eine neue Version zum Updatebereitgestellt wird, liegt alleine bei SALESPACK. SALESPACK wird angemesseneAnstrengungen unternehmen, um die SOFTWARE bei Auftreten von Fehlernehestmöglich zu aktualisieren und den Fehler dadurch zu beheben. Ansprüche ausoder im Zusammenhang mit dem Unterbleiben von Updates sind jedochausgeschlossen.

1.3  Über die vorstehende Zusage hinaus sindjegliche Verbesserung, Preisminderung sowie die Auflösung des gegenständlichenVertrages wegen allfälliger Fehler oder Funktionsstörungen der SOFTWAREausgeschlossen.

1.4  Soferne der Kunde SALESPACK imZusammenhang mit der SOFTWARE kontaktiert, wird sich SALESPACK währendlaufender Geschäftszeiten um eine möglichst rasche Rückmeldung auf Anfragenbemühen, schuldet allerdings ausdrücklich keine bestimmten Service-Levels,Reaktion- und/oder Fehlerbehebungszeiten. Eine allfällige Beratung und/oderUnterstützung durch SALESPACK und deren Mitarbeiter erfolgt stets unverbindlichund ohne Rechtspflicht. Eine daraus abgeleitete Haftung ist, soweit rechtlichzulässig, ausgeschlossen.

2.    Haftung

2.1  Für jedwede Schäden des Kunden haftet SALESPACKnur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Das Vorliegen dieserVoraussetzungen hat, sofern es sich nicht um einen Verbraucher im Sinne desKSchG handelt, der Kunde zu beweisen, die Beweislastumkehr gemäß § 1298ABGB ist ausgeschlossen.

2.2  Gegenüber Unternehmerin ist die Haftung fürFolgeschäden, entgangenen Gewinn und Schutzwirkungen zugunsten Dritterausgeschlossen. Im selben Umfang ausgeschlossen sind Regressansprüche desKunden gegenüber SALESPACK.

2.3  Gegenüber Unternehmern wird dieVerjährungsfrist für Schadenersatzansprüche auf sechs Monate ab Kenntnis vonSchaden- und Schädiger, längstens drei Jahre verkürzt. Gegenüber Verbraucherngelten die gesetzlichen Bestimmungen. Regressansprüche verjähren binnen sechsMonaten ab Feststehen der Haftung des Kunden, längstens jedoch binnen dreiJahren ab dem der Haftung zugrunde liegenden Rechtsverstoß von SALESPACK.

V.    Vertragsdauer/-auflösung

1.    Der Vertrag wird für die im jeweiligen Planangegebene Dauer abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um eine weiterePeriode gleicher Dauer, soferne er nicht vom Kunden unter Einhaltung einerKündigungsfrist von drei Monaten jeweils zum Monatsende gekündigt wird.

2.    Die Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertragmit sofortiger Wirkung aufzulösen, soferne die weitere Aufrechterhaltung desVertrages mit der jeweils anderen Partei nicht mehr zumutbar ist (Kündigung auswichtigem Grund).

3.    Als wichtige Gründe gelten insbesondere

3.1  Verzug oder teilweiser Verzug des Kunden mit derZahlung des Entgelts trotz schriftlicher Mahnung unter Einräumung einerNachfrist von 14 Tagen;

3.2  ein beharrlicher und wesentlicher Verstoßgegen Bestimmungen dieser Vereinbarung, der trotz Aufforderung unterangemessener Nachfristsetzung nicht behoben wird.

VI.   Grundsätze der Leistungserbringung

 1.    Pflichten von SALESPACK

1.1  SALESPACK wird sich um eine bestmöglicheVerfügbarkeit der SOFTWARE bemühen und die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungenunter bestmöglicher Wahrung der Kontinuität des Geschäftsbetriebs des Kundenerbringen. Der Kunde nimmt jedoch zur Kenntnis, dass eine durchgehendeVerfügbarkeit der SOFTWARE aus technischen Gründen nicht möglich und daher auchnicht geschuldet ist.  

1.2  Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es sich beider SOFTWARE um eine cloudbasierte Lösung handelt. SALESPACK behält sich vor,die Funktionalität und die Benutzeroberfläche der SOFTWARE nachträglich zuändern. Der Kunde hat derartige Änderungen zu dulden, soferne daraus für denKunden keine unzumutbare Beeinträchtigung resultiert. Soferne und soweit eineÄnderung der SOFTWARE voraussichtlich mit einer Beeinträchtigung derVerfügbarkeit einhergeht, wird SALESPACK den Kunden darüber binnen einerangemessenen Zeitspanne vorab informieren. Ansprüche des Kunden aus oder imZusammenhang mit einer solchen Änderung sind ausgeschlossen.

1.3  SALESPACK schuldet keine bestimmte Qualitätder Analyse, insbesondere kein bestimmtes Ausmaß an Übereinstimmung zwischengesprochenen Inhalten und Ergebnis. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass dieQualität der KI-Analyse maßgeblich von der Qualität der Audiodateien derjeweiligen Aufnahme abhängig ist, auf die SALESPACK keinen Einfluss hat. DerKunde ist vielmehr selbst dafür verantwortlich, die Aufnahme so umzusetzen,dass damit die bestmögliche Genauigkeit der KI-Analyse erreicht werden kann.Erforderlichenfalls hat der Kunde die Aufnahme und deren Modalitäten (Hardware,Umgebung etc.) im Vorfeld der Nutzung der SOFTWARE für seine Zwecke zu testen.

2.    Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1  Der Kunde hat selbst dafür Sorge zu tragen,dass sich die mit der SOFTWARE befassten Mitarbeiter damit vertraut machen.Eine Schulung der Mitarbeitenden ist seitens SALESPACK nur dann geschuldet,wenn dies vom Kunden beauftragt und von SALESPACK schriftlich bestätigt wurde.

2.2  Im Falle von Problemen mit der SOFTWARE die imRahmen des gegenständlichen Vertrages durch SALESPACK zu beheben sind, hat derKunde SALESPACK unverzüglich eine konkrete, nachvollziehbare und genaueFehlermeldung zu erstatten, die all jene Informationen zu beinhalten hat, die SALESPACKin die Lage versetzen, die Fehlerursache einzugrenzen und Strategien zurFehlerbehebung zu entwickeln. Dazu zählen insbesondere Informationen über dieArt des Fehlers, die Beschreibung des Systemzustandes bei Auftreten desFehlers, die durch den Fehler betroffenen Softwarekomponenten sowie dieHäufigkeit des Auftretens des Fehlers. Die Fehlermeldung kann zunächst mündlicherstattet werden und ist über Aufforderung gegebenenfalls per E-Mail zubestätigen. Soweit möglich, sind dabei weitere Informationen (Screenshots,Fehlerprotokolle etc.) anzuschließen.

2.3  Der Kunde hat angemessene Vorkehrungen zutreffen, um Fehlfunktionen der SOFTWARE möglichst zu verhindern und derenFolgen zu minimieren. Insbesondere hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, seineEDV-Systemumgebung nach aktuellem Stand der Technik zu sichern, um Schädendurch Viren und Datenverlust sowie den Zugriff durch Dritte zu verhindern. Die Wartungder SOFTWARE auf Seiten des Kunden und die Mitwirkung an allfälligenFehlerbehebungen durch SALESPACK sind in die Verantwortung eines fachlichgeeigneten Systembetreuers zu übertragen.

2.4  Der Kunde ist alleine dafür verantwortlich,dass die mittels der SOFTWARE analysierten Inhalte nicht gegen geltendes Rechtverstößt und keine Rechte Dritter (z.B. Urheber-oder Persönlichkeitsrechte)verletzen. Dies wird SALESPACK vom Kunden ausdrücklich garantiert. Die Nutzungder SOFTWARE für die KI-Analyse oder die Aufnahme anstößiger, rassistischer,beleidigender, diskriminierender oder sonst gegen die guten Sitten verstoßenderInhalte ist unzulässig und führt zur Sperre des Accounts. Wird SALESPACK wegeneines Inhalts durch Dritte in Anspruch genommen, hat der Kunde SALESPACKhinsichtlich sämtlicher daraus erwachsender Ansprüche und Verpflichtungeneinschließlich Prozess- und sonstiger Rechtsverfolgungskosten vollkommen schad-und klaglos zu halten und von derartigen Ansprüchen und Aufwendungenfreizustellen.

VIII. Schlussbestimmungen

1.    Auf alle Rechtsfragen aus oder imZusammenhang mit dem Vertrag zwischen SALESPACK und Kunde einschließlich derFrage seines Zustandekommens und seiner Vor- und Nachwirkungen istausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der nationalen undeuropäischen Kollisionsnormen anzuwenden.

2.    Für sämtliche Streitigkeiten aus oder imZusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich der Frage seines Zustandekommensund seiner Vor- und Nachwirkungen wird die ausschließliche Zuständigkeit desfür 4063Hörsching, Österreich, sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.

3.    Änderungen des Vertrages sowie sämtlicheErklärungen in Bezug auf den Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit derSchriftform. Ebenso ist ein Abgehen von diesem Erfordernis an die Schriftformgeknüpft.

4.    Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen unsereForderungen welcher Art auch immer mit eigenen Forderungen welcher Art auchimmer aufzurechnen. Soweit es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt, giltdies nicht, wenn und soweit die Gegenforderungen des Kunden im rechtlichenZusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, gerichtlichfestgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Der Kunde hat auch kein Rechtauf Zurückbehaltung fälliger Entgelte.

5.    Erfüllungsort für die Leistungen von SALESPACKals auch für sämtliche Gegenleistungen ist der Sitz von SALESPACK.

6.    Sollte eine Bestimmung des Vertragesungültig sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungennicht. Diesfalls verpflichten sich die Vertragsparteien, die ungültigeBestimmung soweit gesetzlich zulässig durch eine Bestimmung zu ersetzen, die inihren wirtschaftlichen Auswirkungen der ungültigen Bestimmung möglichstnahekommt. Dasselbe gilt sinngemäß für allfällige Lücken in diesem Vertrag.

7.    SALESPACK behält sich das Recht vor, dieseAGB jederzeit abzuändern. Über vorgeschlagene Änderungen werden wir unsereKunden mindestens 14 Tage im Voraus per E-Mail informieren. Eine Änderung giltals akzeptiert, wenn ihr der Kunde nicht binnen 14 Tagen nach dieserInformation widerspricht.