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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) VON SALESPACK (EINE MARKE DER ALPHJO GMBH)

I. Geltungsbereich / Vertragsgegenstand

1. Die ALPHJO GmbH, (in der Folge als SALESPACK bezeichnet) schließt Verträge ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB ab. Die gegenständlichen Geschäftsbedingungen gelten auch für Auf-tragserweiterungen und Folgeaufträge sowie überhaupt für die gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, ohne dass es in jedem Einzelfall einer erneuten Vereinbarung bedarf. Allfällige AGB von Kunden werden ausdrücklich nicht anerkannt.

2. SALESPACK hat eine KI-gestützte Vertriebssoftware entwickelt (nachstehend als SOFTWARE bezeichnet). Gegenstand des Vertrages ist die Lizenzierung dieser SOFTWARE zur Nutzung durch den Kunden und die Festlegung des Umfangs der wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.

3. Bei der Nutzung der SOFTWARE werden durch SALESPACK personenbezogene Daten verarbeitet. Einzelheiten regelt die zwischen SALESPACK und dem Kunden abgeschlossene Auftragsverarbeiterver-einbarung bzw. eine allfällige Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit. Diese wird vom Kunden bei Abschluss des Vertrages als Vertragsinhalt akzeptiert.

II. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

1. Registrierung

1.1 Die Nutzung der SOFTWARE setzt die Registrierung beim SALESPACK voraus. Die Registrierung ist nur insoweit gestattet, als dafür ausreichende Vertretungsbefugnis für die betreffende Gesellschaft bzw. Unternehmung gegeben ist. Dies wird durch Abschluss der Registrierungsvorgangs ausdrücklich bestätigt.

1.2 Bei der Registrierung hat der Kunde seine E-Mail-Adresse sowie ein Passwort anzugeben. Weitere Daten können nach der Registrierung im Benutzerprofil angegeben werden. Derartige Angaben haben wahrheitsgemäß zu erfolgen und sind bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. Unabhängig davon ist SALESPACK jedenfalls berechtigt, dem Kunden Erklärungen rechtswirksam an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse zu senden.

1.4 Jeder Kunde darf sich nur einmal bei SALESPACK registrieren, Registrierungen sind nicht übertragbar. Der Kunde ist für seinen Account verantwortlich. Missbräuchliche Verwendung ist unzulässig und führt zur Sperre.

1.5 Der Kunde hat die Zugangsdaten für seinen Account, insbesondere das Passwort geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Missbrauch, unbefugte Nutzung und sonstige Kenntniserlangung durch Dritte sind SALESPACK unverzüglich schriftlich zu melden. Überdies hat der Kunde umgehend das Passwort zu ändern.

1.6 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der SOFTWARE zu schaffen und aufrechtzuerhalten, insbesondere hinsichtlich der Verbindung zum Internet und der aktuellen Browsersoftware. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, die zur Sicherung seiner Systeme gebotenen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere die gängigen Sicherheitseinstellungen des Browsers zu nutzen und aktuelle Schutzmechanismen zur Abwehr von Schadsoftware einzusetzen.

1.7 Durch die Registrierung räumen Kunden, bei denen es sich um Unternehmer im Sinne des UGB handelt, SALESPACK ein geographisch und sachlich unbeschränktes, übertragbares, nicht-exklusives Verwertungs-, Nutzungs- und Bearbeitungsrecht ein, um den Kunden als zu Werbezwecken als Testimonial von SALESPACK anzuführen. Dieses Recht umfasst auch die Verwendung der Logos und Marken des Kunden zur Bewerbung der SOFTWARE auf der Website sowie allen gängigen Kommunika-tionsplattformen von SALESPACK.

2 Rechteeinräumung

2.1 Durch Anklicken des Bestellbuttons auf der Unternehmenswebsite räumt SALESPACK dem Kunden ein nicht ausschließliches, zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränktes Recht zur Nutzung der SOFTWARE für die Zwecke des Kunden ein.

2.2 SALESPACK bietet dem Kunden verschiedene Varianten der Nutzung der SOFTWARE mit unterschiedlichen Leistungsumfängen. Der Kunde darf die SOFTWARE im jeweils vereinbarten Umfang verwenden. Der Kunde darf die SOFTWARE jedoch ausschließlich für das eigene Unternehmen bzw. eigene Zwecke nutzen. Die Weitergabe, Zugänglichmachung oder Unterlizenzierung der SOFTWARE an Dritte – in welcher Form auch immer, sei es entgeltlich oder unentgeltlich – ist untersagt.

2.3 Dem Kunden kommt kein Bearbeitungsrecht an der SOFTWARE zu. Insbesondere ist er nicht berechtigt, eigenmächtig Einstellungen vorzunehmen, die über die Benutzeroberfläche hinausgehen. Nicht vom Nutzungsrecht umfasst sind darüber hinaus die interne Programmdokumentation und der Quellcode.

2.4 Jegliche Form und jeder Versuch der Dekompilierung und des reverse engineerings (Gewinnung von Quellcode) durch den Anwender sind nur und erst dann zulässig, wenn dies zur Herstellung der Interoperabilität mit anderen Programmen notwendig ist und der Provider dem Anwender die hierzu erforderlichen Informationen nicht binnen vier Wochen zur Verfügung gestellt hat. Im Übrigen gilt § 40e UrhG. Bei Zuwiderhandeln hat der Anwender in jedem Einzelfall eine Konventionalstrafe in Höhe von € 10.000,00 zu bezahlen. Die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen sowie eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

3. Hosting

3.1 Die SOFTWARE bzw. die dahinterstehende KI-Anwendung und die dazugehörige Datenbank werden derzeit auf Servern von SALESPACK gehostet. SALESPACK gewährleistet eine dem Stand der Technik entsprechende Verfügbarkeit der eigenen Serverinfrastruktur. Dazu zählen eine dem Stand der Technik entsprechende Absicherung gegen Angriffe Dritter, eine dem Stand der Technik entsprechende Ver-schlüsselung und dem Stand der Technik entsprechende Backups.

3.2 SALESPACK ist nicht verpflichtet, die SOFTWARE in eigener Person zu hosten. Vielmehr ist der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass SALESPACK dafür geeignete Dritte heranzieht. Soweit sich SALESPACK solcher Dritter bedient, hat SALESPACK diese Dritten sorgfältig auszuwählen und dafür Sorge zu tragen, dass diese nach dem Stand der Technik sämtliche Anforderungen an Systemsicherheit und Datenschutz erfüllen. Einzelheiten regelt die zwischen SALESPACK und dem Kunden abgeschlossene Auftragsverarbeitervereinbarung. Der Kunde nimmt jedoch zur Kenntnis, dass SALESPACK in solchen Fällen keinen Einfluss darauf hat, wann derartige Dritte etwa Wartungsarbeiten an ihren Servern durchführen. Eine durchgehende Verfügbarkeit der Serverinfrastruktur ist demnach durch SALESPACK auch in solchen Fällen nicht geschuldet.

III. Entgelt

1. Für die Nutzung der SOFTWARE hat der Kunde monatliche Zahlungen in der mit SALESPACK vereinbarten Höhe zu leisten. Die Höhe dieser Zahlungen ergibt sich aus der Menge der Lizenzen pro Nutzer des Kunden, sowie einem allfälligen Nachlass für abweichende Zahlungsmodalitäten (z.B. jährliche Zahlung). Eine anteilige Rückerstattung im Falle eines Tarifwechsels vor Ablauf der Laufzeit ist ausgeschlossen.

2. Mangels gesonderter Vereinbarung sind sämtliche Zahlungen des Kunden im Vorhinein fällig, und zwar einerseits bei Vertragsschluss und dann bei monatlicher Zahlung jeweils am gleichen Tag der da-rauffolgenden Monate und bei jährlicher Zahlung am gleichen Tag der jeweiligen Folgejahre. Alle Preise verstehen sich zuzüglich einer allenfalls zur Anwendung gelangenden Umsatzsteuer.

3. SALESPACK bietet dem Kunden verschiedene Möglichkeiten zur Bezahlung des Kaufpreises, insbesondere mittels Kreditkarte oder auf Rechnung. SALESPACK behält sich vor, in Zukunft weitere Zahlungsmethoden zu ergänzen oder einzelne Zahlungsmethoden nicht mehr anzubieten. Soweit eine Zahlung durch SALESPACK im Einzelfall nicht eingezogen werden kann, trägt der Kunde sämtliche Transaktionskosten sowie Rücklastspesen und sonstige Spesen des Geldverkehrs.

4. Bei Zahlungsverzug gelten gegenüber Unternehmen Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. Darüber hinaus ist SALESPACK berechtigt, angemessene Mahnspesen zu verrechnen und nach eigener Wahl entweder Erfüllung und Schadenersatz wegen der Verspätung zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

IV. Gewährleistung, Wartung, Haftung

1. Gewährleistung

1.1 SALESPACK leistet Gewähr, dass die SOFTWARE und deren Bestandteile frei von Schutzrechten Dritter sind, die eine vertragsgemäße Nutzung einschränken. Dies gilt nicht für Bestandteile und Kom-ponenten der SOFTWARE, die von Dritten stammen oder von diesen bereitgestellt werden (z.B. KI-Modelle). Der Kunde wird SALESPACK unverzüglich benachrichtigen, soferne ihm gegenüber Ansprüche wegen einer Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden. Sollten sich derartige Ansprüche als berechtigt herausstellen, ist SALESPACK verpflichtet, den Kunden schad- und klaglos zu halten. So-weit die Ansprüche jedoch auf pflichtwidrigem Verhalten des Kunden beruhen, hat dieser SALESPACK schad- und klaglos zu halten und freizustellen.

1.2 Allfällige Programmfehler werden von SALESPACK durch Updates bzw. Veröffentlichung neuer Release Versionen behoben. Die Entscheidung darüber, ob, wann und in welcher Form eine neue Version zum Update bereitgestellt wird, liegt alleine bei SALESPACK. SALESPACK wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um die SOFTWARE bei Auftreten von Fehlern ehestmöglich zu aktualisieren und den Fehler dadurch zu beheben. Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Un-terbleiben von Updates sind jedoch ausgeschlossen.

1.3 Über die vorstehende Zusage hinaus sind jegliche Verbesserung, Preisminderung sowie die Auflösung des gegenständlichen Vertrages wegen allfälliger Fehler oder Funktionsstörungen der SOFTWARE ausgeschlossen.

1.4 Soferne der Kunde SALESPACK im Zusammenhang mit der SOFTWARE kontaktiert, wird sich SALESPACK während laufender Geschäftszeiten um eine möglichst rasche Rückmeldung auf Anfragen bemühen, schuldet allerdings ausdrücklich keine bestimmten Service-Levels, Reaktion- und/oder Fehlerbehebungszeiten. Eine allfällige Beratung und/oder Unterstützung durch SALESPACK und deren Mitarbeiter erfolgt stets unverbindlich und ohne Rechtspflicht. Eine daraus abgeleitete Haftung ist, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen.

2. Haftung

2.1 Für jedwede Schäden des Kunden haftet SALESPACK nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen hat, der Kunde zu beweisen, die Beweislastumkehr gemäß § 1298 ABGB ist ausgeschlossen.

2.2 Gegenüber Unternehmerin ist die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Schutzwirkungen zugunsten Dritter ausgeschlossen. Im selben Umfang ausgeschlossen sind Regressansprüche des Kunden gegenüber SALESPACK.

2.3 Gegenüber Unternehmern wird die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche auf sechs Monate ab Kenntnis von Schaden- und Schädiger, längstens drei Jahre verkürzt. Regressansprüche verjähren binnen sechs Monaten ab Feststehen der Haftung des Kunden, längstens jedoch binnen drei Jahren ab dem der Haftung zugrunde liegenden Rechtsverstoß von SALESPACK.

V. Vertragsdauer/auflösung

1. Der Vertrag wird für die im jeweiligen Plan angegebene Dauer abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um eine weitere Periode gleicher Dauer, soferne er nicht vom Kunden unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten jeweils zum Monatsende gekündigt wird.

2. Die Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, soferne die weitere Aufrechterhaltung des Vertrages mit der jeweils anderen Partei nicht mehr zumutbar ist (Kündigung aus wichtigem Grund).

3. Als wichtige Gründe gelten insbesondere

3.1 Verzug oder teilweiser Verzug des Kunden mit der Zahlung des Entgelts trotz schriftlicher Mahnung unter Einräumung einer Nachfrist von 14 Tagen;
3.2 ein beharrlicher und wesentlicher Verstoß gegen Bestimmungen dieser Vereinbarung, der trotz Aufforderung unter angemessener Nachfristsetzung nicht behoben wird.

VI. Grundsätze der Leistungserbringung

1. Pflichten von SALESPACK

1.1 SALESPACK wird sich um eine bestmögliche Verfügbarkeit der SOFTWARE bemühen und die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen unter bestmöglicher Wahrung der Kontinuität des Ge-schäftsbetriebs des Kunden erbringen. Der Kunde nimmt jedoch zur Kenntnis, dass eine durchgehende Verfügbarkeit der SOFTWARE aus technischen Gründen nicht möglich und daher auch nicht geschuldet ist.  

1.2 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei der SOFTWARE um eine cloudbasierte Lösung handelt. SALESPACK behält sich vor, die Funktionalität und die Benutzeroberfläche der SOFTWARE nachträglich zu ändern. Der Kunde hat derartige Änderungen zu dulden, soferne daraus für den Kunden keine unzumutbare Beeinträchtigung resultiert. Soferne und soweit eine Änderung der SOFTWARE voraussichtlich mit einer Beeinträchtigung der Verfügbarkeit einhergeht, wird SALESPACK den Kunden darüber binnen einer angemessenen Zeitspanne vorab informieren. Ansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit einer solchen Änderung sind ausgeschlossen.

1.3 SALESPACK schuldet keine bestimmte Qualität der Analyse, insbesondere kein bestimmtes Ausmaß an Übereinstimmung zwischen gesprochenen Inhalten und Ergebnis. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Qualität der KI-Analyse maßgeblich von der Qualität der Audiodateien der jeweiligen Aufnahme abhängig ist, auf die SALESPACK keinen Einfluss hat. Der Kunde ist vielmehr selbst dafür verantwortlich, die Aufnahme so umzusetzen, dass damit die bestmögliche Genauigkeit der KI-Analyse erreicht werden kann. Erforderlichenfalls hat der Kunde die Aufnahme und deren Modalitäten (Hardware, Umgebung etc.) im Vorfeld der Nutzung der SOFTWARE für seine Zwecke zu testen.

2. Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Der Kunde hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass sich die mit der SOFTWARE befassten Mitarbeiter damit vertraut machen. Eine Schulung der Mitarbeitenden ist seitens SALESPACK nur dann geschuldet, wenn dies vom Kunden beauftragt und von SALESPACK schriftlich bestätigt wurde.

2.2 Im Falle von Problemen mit der SOFTWARE die im Rahmen des gegenständlichen Vertrages durch SALESPACK zu beheben sind, hat der Kunde SALESPACK unverzüglich eine konkrete, nachvollziehbare und genaue Fehlermeldung zu erstatten, die all jene Informationen zu beinhalten hat, die SALESPACK in die Lage versetzen, die Fehlerursache einzugrenzen und Strategien zur Fehlerbehebung zu entwickeln. Dazu zählen insbesondere Informationen über die Art des Fehlers, die Beschreibung des Systemzu-standes bei Auftreten des Fehlers, die durch den Fehler betroffenen Softwarekomponenten sowie die Häufigkeit des Auftretens des Fehlers. Die Fehlermeldung kann zunächst mündlich erstattet werden und ist über Aufforderung gegebenenfalls per E-Mail zu bestätigen. Soweit möglich, sind dabei weitere Informationen (Screenshots, Fehlerprotokolle etc.) anzuschließen.

2.3 Der Kunde hat angemessene Vorkehrungen zu treffen, um Fehlfunktionen der SOFTWARE möglichst zu verhindern und deren Folgen zu minimieren. Insbesondere hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, seine EDV-Systemumgebung nach aktuellem Stand der Technik zu sichern, um Schäden durch Viren und Datenverlust sowie den Zugriff durch Dritte zu verhindern. Die Wartung der SOFTWARE auf Seiten des Kunden und die Mitwirkung an allfälligen Fehlerbehebungen durch SALESPACK sind in die Verantwortung eines fachlich geeigneten Systembetreuers zu übertragen.

2.4 Der Kunde ist alleine dafür verantwortlich, dass die mittels der SOFTWARE analysierten Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstößt und keine Rechte Dritter (z.B. Urheber-oder Persönlichkeitsrechte) verletzen. Dies wird SALESPACK vom Kunden ausdrücklich garantiert. Die Nutzung der SOFTWARE für die KI-Analyse oder die Aufnahme anstößiger, rassistischer, beleidigender, diskriminierender oder sonst gegen die guten Sitten verstoßender Inhalte ist unzulässig und führt zur Sperre des Accounts. Wird SALESPACK wegen eines Inhalts durch Dritte in Anspruch genommen, hat der Kunde SALESPACK hinsichtlich sämtlicher daraus erwachsender Ansprüche und Verpflichtungen einschließlich Prozess- und sonstiger Rechtsverfolgungskosten vollkommen schad- und klaglos zu halten und von derartigen Ansprüchen und Aufwendungen freizustellen.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Auf alle Rechtsfragen aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen SALESPACK und Kunde einschließlich der Frage seines Zustandekommens und seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der nationalen und europäischen Kollisionsnormen anzuwenden.

2. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich der Frage seines Zustandekommens und seiner Vor- und Nachwir-kungen wird die ausschließliche Zuständigkeit des für 4063 Hörsching, Österreich, sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.

3. Änderungen des Vertrages sowie sämtliche Erklärungen in Bezug auf den Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ebenso ist ein Abgehen von diesem Erfordernis an die Schriftform geknüpft.

4. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen unsere Forderungen welcher Art auch immer mit eigenen Forderungen welcher Art auch immer aufzurechnen. Der Kunde hat kein Recht auf Zurückbehaltung fälliger Entgelte.

5. Erfüllungsort für die Leistungen von SALESPACK als auch für sämtliche Gegenleistungen ist der Sitz von SALESPACK.

6. Sollte eine Bestimmung des Vertrages ungültig sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Diesfalls verpflichten sich die Vertragsparteien, die ungültige Bestimmung soweit gesetzlich zulässig durch eine Bestimmung zu ersetzen, die in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt sinngemäß für allfällige Lücken in diesem Vertrag.

7. SALESPACK behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit abzuändern. Über vorgeschlagene Änderungen werden wir unsere Kunden mindestens 14 Tage im Voraus per E-Mail informieren. Eine Änderung gilt als akzeptiert, wenn ihr der Kunde nicht binnen 14 Tagen nach dieser Information widerspricht.